Certifications 2
ROTWEISS Produkte
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Revisions-Nr.: 2,0
D - DE
Überarbeitet am: 05.06.2015
ROTWEISS Sprühwachs
Erstellungsdatum: 05.06.2015 Seite 2 von
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Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr.
Bezeichnung
Anteil
CAS-Nr.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG
Index-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
REACH-Nr.
200-661-7
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol
5 - < 10 %
67-63-0
F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R11-36-67
603-117-00-0
Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336
01-2119457558-25
225-878-4
3-Butoxy-2-propanol
1 - < 2,5 %
5131-66-8
Xi - Reizend R36/38
603-052-00-8
Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2; H315 H319
01-2119475527-28
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt
16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen. Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei
Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Bei Bewusstlosigkeit in stabile
Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
Nach Augenkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen.
Nach Verschlucken
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Ruhig stellen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Wassersprühstrahl, Schaum, Kohlendioxid (CO2),
BC-Pulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar.
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid.
Dämpfe sind schwerer als Luft.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall:
Umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen.
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl