Certifications 2

ROTWEISS Produkte
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Revisions-Nr.: 2,0
D - DE
Überarbeitet am: 05.06.2015
ROTWEISS Sprühwachs
Erstellungs
datum: 05.06.2015 Seite 5 von
10
PNEC-Werte
CAS-Nr.
Bezeichnung
Umweltkompartiment
Wert
67-63-0
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol
Meerwasser
140,9 mg/l
Süßwasser
140,9 mg/l
Mikroorganismen in Kläranlagen
2251 mg/l
Süßwassersediment
552 mg/kg
Meeressediment
552 mg/kg
Boden
28 mg/kg
5131-66-8
3-Butoxy-2-propanol
Süßwasser
0,525 mg/l
Meerwasser
0,0525 mg/l
Mikroorganismen in Kläranlagen
10 mg/l
Süßwassersediment
2,36 mg/kg
Meeressediment
0,236 mg/kg
Boden
0,16 mg/kg
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung und punktrmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen.
Schutz- und Hygienemnahmen
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit
nicht essen und trinken.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol
nicht einatmen. Berührung mit den
Augen und der Haut vermeiden.
Augen-/Gesichtsschutz
Augenschutz/Gesichtsschutz
tragen.
Handschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur
Chemikalienschutzhandschuhe
mit
CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden.
Chemikalienschutzhandschuhe
sind
in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch
auszuwählen.
Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk).
Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >= 12 h
Körperschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Atemschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich.