Certifications 2

ROTWEISS Produkte
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Revisions-Nr.: 2,0
D - DE
Überarbeitet am: 05.06.2015
ROTWEISS Sprühwachs
Erstellungs
datum: 05.06.2015 Seite 9 von
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13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen
Vorschriften.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollsndig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt
werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Binnenschiffstransport (ADN)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Lufttransport (ICAO)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
14.5. Umweltgefahren
UMWELTGEFÄHRDEND:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
nein
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen r den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
73/78 und gemäß IBC-Code
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
.
Vorschriften
zu
Sicherhe
it,
Gesundheits-
und
Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften
für
den
Stoff
oder das Gemisch
EU-Vorschriften