Safety data sheet

Safety Data Sheet
Gemäß EU-Verordnung 1907/2006
Creation date: 17.01.2011
Reviewed on: 17.01.2011
Printing date: 17.05.2011
Nr. 4
Art.-No.: 035510, 018013,
018024, 018073, 018076,
018078, 018091, 035501,
035513, 035555, 035630,
035510D
Multigas 300
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Geeignete Löschmittel :
Schaum, Pulver, CO
2
.
5.2 Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Keine.
5.3 Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase
Im Brandfalle können sich bilden: Organische Crackprodukte und Kohlenoxide.
5.4 Besondere Schutzausrüstungen
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen.
Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.5 Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Siehe Nr. 8.2 persönliche Schutzausrüstung.
Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen und Reinigung
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Zuständige Behörden bei unfallbedingtem Einleiten informieren.
Verdampfen lassen.
6.3 Zusätzliche Hinweise
Keine.
7 HANDHABUNG UND LAGERUNG (Nationale Vorschriften siehe Punkt 15.2)
7.1 Handhabung
7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang
Anwendung nur bei guter Belüftung. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
7.1.2 Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Von Zündquellen fernhalten, nicht rauchen.
7.2 Lagerung
7.2.1 Anforderung an Lagerräume und Behälter
Für ausreichende Lüftung sorgen.
7.2.2 Zusammenlagerungshinweise
Entfernt lagern von: Oxydationsmitteln.
7.2.3 Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter vor Erwärmung und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
7.3 Bestimmte Verwendung(en)
n.v.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/ Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Expositionsgrenzwerte
Bezeichnung des Stoffes Überwachungswert
Butan AGW 1000 ppm
Propan AGW 1000 ppm
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Aerosole nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Beschmutzte, getränkte
Kleidung
sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
8.2.1a Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
8.2.1b Handschutz: Kälteschutzhandschuhe aus Gummi
8.2.1c Augenschutz: Schutzbrille
8.2.1d Körperschutz: Leichte Schutzkleidung
8.2.1e Sonstiges: Tragezeitbegrenzung beachten
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: n.v.