Operation Manual

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GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistungen und Bestimmungen ausschließlich für Österreich
Für eine Garantieleistung sollten Sie sich an Ihren Händler oder das Sagem Communications
Helpdesk wenden. Es muss ein Kaufbeleg vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie Ihr Gerät bestimmungsgemäß und unter normalen Nutzungsbedingungen.
Sagem Communications übernimmt keine Haftung für nicht bestimmungsgemäße Nutzung
und die daraus resultierenden Folgen.
Bei jeglicher Fehlfunktion berät Sie Ihr Händler oder das Sagem Communications Helpdesk.
A) Allgemeine Garantiebedingungen
Sagem Communications übernimmt innerhalb eines Garantiezeitraums von 24 -
vierundzwanzig- Monate (3 -drei- Monate für Zubehör) ab dem Kaufdatum ohne Berechnung
und nach eigenem Ermessen Reparaturarbeiten und Kosten für Ersatzteile, wenn am Gerät
Fehler auftreten, die auf eine fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen sind.
Außer in Fällen, wo der Kunde mit Sagem Communications einen Wartungsvertrag über das
Gerät abgeschlossen hat, gemäß dem die Reparatur im Hause des Kunden erfolgt, werden
keine Gerätereparaturen im Hause des Kunden durchgeführt. Der Kunde muss das defekte
Gerät an die Adresse zurückschikken, die er vom Händler oder vom Sagem Communications
Helpdesk erhält.
Wenn ein Produkt zur Reparatur eingesandt werden muss, ist diesem in jedem Fall ein
Kaufbeleg (ohne Änderungen, Notizen oder unleserliche Stellen) beizulegen, der nachweist,
dass für das Produkt noch ein Garantieanspruch besteht. Wird kein Kaufbeleg beigelegt, legt
die Sagem Communications-Reparaturwerkstatt das Produktionsdatum als Referenz für den
Garantiestatus des Produkts zugrunde.
Abgesehen von gesetzlichen Verpflichtungen, gewährt Sagem Communications keinerlei
implizite oder explizite Garantien, die nicht in diesem Abschnitt aufgeführt wurden und ist nicht
haftbar für jegliche direkte oder indirekte bzw. materielle oder immaterielle Beschädigungen
außerhalb des vorliegenden Garantierahmens.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder teilweise aufgrund eines Verstoßes gegen
eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts ungültig oder illegal sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantie hiervon unberührt.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von der Herstellgarantie unberührt.
B) Garantieausschluss
Sagem Communications übernimmt keine Haftung aus der Garantie in Bezug auf:
Schäden, Defekte, Ausfälle oder Fehlfunktionen aus einem oder mehreren der folgen-
den Gründe:
- Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen
- Äußere Einwirkungen auf das Gerät (einschließlich, aber ohne Einschränkung auf:
Blitzschlag, Feuer, Erschütterungen, Vandalismus, ungeeignetes / schlechtes
Stromnetz oder Wasserschäden jeder Art)
- Modifizierung der Geräte ohne schriftliche Genehmigung von Sagem Communications
- Ungeeignete Betriebsbedingungen, insbesondere Temperaturen und Luftfeuchtigkeit
- Reparatur oder Wartung des Geräts durch nicht von Sagem Communications
autorisierte Personen
LU D23_Allemagne.book Page 48 Vendredi, 25. décembre 2009 2:43 14