Operation Manual

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Garantie
2.
Während der Garantiezeit werden mangelhafte Telefone nach alleiniger Wahl von SAGEM SA ersetzt oder kostenlos repariert.
Hierbei muss bestimmt worden sein, dass die Arbeit, die für die Inanspruchnahme der Garantieleistung erforderlich ist, bei
einem autorisierten Kundendienst vorgenommen wird und dass die Versandkosten (Transport und Versicherung) zur
Rücksendung des Telefons an die vom SAGEM SA-Kundendienst angegebene Adresse (Telefonnummer ist auf dem
Lieferschein angegeben) vom Kunden getragen werden.
Gemäß den grundlegenden rechtlichen Bestimmungen übernimmt SAGEM SA keine Haftung, weder ausdrücklich noch
konkludent, für Garantieleistungsansprüche, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Außerdem übernimmt
SAGEM SA keine Verantwortung für immaterielle und/oder direkte Schäden (z. B. Schäden durch Auftrags- bzw.
Ertragseinbußen oder andere finanzielle oder kommerzielle Verluste), ganz gleich, ob solche Schäden im Garantiefall auftreten
oder nicht.
3.
Zur Geltendmachung dieser Garantie für ein Mobiltelefon muss der Kunde einen leserlichen und unabgeänderten Kaufvertrag
vorlegen, aus dem der Name und die Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs, Telefontyp und IMEI hervorgehen.
Außerdem müssen die Informationen auf dem Telefon-Identifikationsetikett leserlich sein, und das Etikett bzw. andere
Gerätesiegel müssen unangetastet sein.
Die Gewährleistung gilt nur für die normale Benutzung des Mobiltelefons.
Schickt der Kunde ein Mobiltelefon zur Reparatur ein, ist er dafür verantwortlich, benutzerdefinierte Daten, die er in seinem
Gerät gespeichert hat (Telefonbuch, Einstellungen, Hintergründe), auf eigene Kosten zu sichern. Auf Anfrage stellt SAGEM SA
eine Liste mit Sicherungsfunktionen zur Verfügung. SAGEM SA übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Daten,
Programmen oder Dateien des Kunden. Im Verlustfall werden Informationen, Betriebselemente und Dateiinhalte in keinem Fall
neu installiert.
SAGEM SA behält sich die alleinige Entscheidungsfreiheit vor, das Telefon mit Hilfe neuer oder erneuerter Teile zu reparieren
oder das Telefon durch ein neues bzw. durch ein vergleichbares funktionsfähiges Telefon zu ersetzen. Während der
Reparaturarbeiten behält sich SAGEM SA das Recht vor, erforderlichenfalls technische Änderungen am Telefon vorzunehmen,
sofern diese Änderungen die ursprüngliche Funktionsfähigkeit des Telefons nicht beeinträchtigen.
Fehlerhafte Teile, die während einer Reparatur innerhalb der Garantiefrist ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von
SAGEM SA über.
Die Reparaturdauer und gleichzeitig die Zeit, in der das Telefon aus Reparaturgründen nicht genutzt werden kann, darf die
Garantiezeit, wie in Artikel 1 beschrieben, nicht überschreiten, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden.
Die Gewährleistungsbestimmungen sind nur anwendbar, wenn das Telefon zum Zeitpunkt der Supportanfrage vollständig
bezahlt wurde.
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