Operation Manual

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Garantie
4.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf äußere
Einwirkungen (Schock, Blitzschlag, Brand, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, Erschütterung, Wasserschäden jeglicher Art,
chemische Einwirkungen, falsche Stromversorgung usw.), auf einen von der SAGEM SA nicht schriftlich genehmigten Umbau des
Telefons, auf eine unterlassene Wartung (gemäß Bedienungsanleitung), Überprüfung oder Pflege des Telefons, auf ungeeignete
Umweltbedingungen für das Telefon (insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten Temperatur- oder
Luftfeuchtigkeitsbedingungen für das Telefon und die Verbrauchsmaterialien, Stromversorgungsschwankungen,) oder auf eine
Reparatur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die von einer von der SAGEM SA nicht ermächtigten Person
vorgenommen wurde (unsachgemäßes Öffnen des Telefons).
Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung des an SAGEM SA zurückgesendeten Telefons
zurückzuführen sind.
Die normale Abnutzung von Telefon und Zuberhörteilen.
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:
Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Verbindung zum Internet, z. B. Unterbrechungen der Zugangsnetze,
der Zusammenbruch der Leitung des Abonnenten oder seines Gesprächspartners. Übertragungsprobleme (unzureichende
geografische Abdeckung des Gebiets durch die radio-elektrischen Sender, Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch
oder schlechte Qualität der Telefonleitungen …), Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Benutzergeräte) bzw.
Fehler des Übertragungsnetzes (Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder schlechte Qualität des Netzwerks …).
Frequenzänderungen des Mobilfunknetzes, die nach dem Verkauf des Telefons vorgenommen wurden.
Lieferung neuer Softwareversionen.
Aktuelle Wartungsarbeiten: Lieferung von Verbrauchsmaterialien, Installation oder Austausch dieser Verbrauchsmaterialien
Reparatur eines ohne die schriftliche Zustimmung von SAGEM SA geänderten oder hinzugefügten Telefons bzw.
Nachbesserung einer ohne die schriftliche Zustimmung von SAGEM SA geänderten oder hinzugefügten Software.
Funktionsstörungen, die Folge der Verwendung von Produkten oder Zubehör sind, die nicht mit dem Telefon kompatibel sind.
Mobiltelefone, die an SAGEM SA zurückgesendet wurden und nicht die Rückgabebestimmungen für das spezifische Telfon
erfüllen, für das die Gewährleistung gilt.
Das Abändern eines SIM-Benutzerschlüssels sowie Reparaturen, die aufgrund des Abändern eines SIM-Benutzerschlüssels in
einer Funktionsstörung des Telefons resultieren, sofern dies ohne Zustimmung des Netzbetreibers durchgeführt wurde.
5.
In den Fällen des Gewährleistungsausschlusses und nach Ablauf der Garantiefrist hat der Kunde von SAGEM SA einen
Kostenvoranschlag einzuholen, den er vor der Rücksendung an den Kundendienst akzeptieren muss. Die Reparatur- und
Versandkosten (hin und zurück), die in dem vom Kunden anerkannten Kostenvoranschlag aufgeführt sind, werden dem Kunden
in Rechnung gestellt.
Diese Bestimmungen gelten, sofern mit dem Kunden keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Sollte eine
dieser Bestimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts verstoßen, wird diese
Bestimmung ungültig. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
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