Operation Manual
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Gewährleistungen und Bestimmungen ausschließlich für die Schweiz
Für eine Garantieleistung sollten Sie sich an Ihren Händler oder das Sagemcom Helpdesk wenden. Es muss
ein Kaufbeleg vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie Ihr Gerät bestimmungsgemäß und unter normalen Nutzungsbedingungen.
Sagemcom übernimmt keine Haftung für nicht bestimmungsgemäße Nutzung und die daraus resultierenden
Folgen.
Bei jeglicher Fehlfunktion berät Sie Ihr Händler oder das Sagemcom Helpdesk.
A) Allgemeine Garantiebedingungen
Sagemcom übernimmt innerhalb eines Garantiezeitraums von 24 - vierundzwanzig - Monaten (3-drei- Monate
für Zubehör) ab dem Kaufdatum ohne Berechnung und nach eigenem Ermessen Reparaturarbeiten und
Kosten für Ersatzteile, wenn am Gerät Fehler auftreten, die auf eine fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen
sind.
Außer in Fällen, wo der Kunde mit Sagemcom einen Wartungsvertrag über das Gerät abgeschlossen hat,
gemäß dem die Reparatur im Hause des Kunden erfolgt, werden keine Gerätereparaturen im Hause des
Kunden durchgeführt. Der Kunde muss das defekte Gerät an die Adresse zurückschicken, die er vom Händler
oder vom Sagemcom Helpdesk erhält.
Wenn ein Produkt zur Reparatur eingesandt werden muss, ist diesem in jedem Fall ein Kaufbeleg (ohne
Änderungen, Notizen oder unleserliche Stellen) beizulegen, der nachweist, dass für das Produkt noch ein
Garantieanspruch besteht. Wird kein Kaufbeleg beigelegt, legt die Sagemcom-Reparaturwerkstatt das
Produktionsdatum als Referenz für den Garantiestatus des Produkts zugrunde.
Abgesehen von gesetzlichen Verpflichtungen, gewährt Sagemcom keinerlei implizite oder explizite Garantien,
die nicht in diesem Abschnitt aufgeführt wurden und ist nicht haftbar für jegliche direkte oder indirekte bzw.
materielle oder immaterielle Beschädigungen außerhalb des vorliegenden Garantierahmens.
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