Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG (REACH),2015/830/EU
Schneider Schreibgeräte GmbH, Tennenbronn, Schwarzenbach 9, D-
78144 Schramberg. Telephone: +49 (0)77298880
www.schneiderpen.com - Schneider Paint-It 030
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN (fortlaufend)
Identifizierung
Chemische Bezeichnung/Klassifizierung
Konzentration
CAS:
EC:
Index:
REACH:
108-65-6
203-603-9
607-195-00-7
01-2119475791-29-
XXXX
2-Methoxy-1-methylethylacetat⁽³⁾
ATP ATP01
Verordnung 1272/2008
Flam. Liq. 3: H226 - Achtung
2,5 - <10 %
CAS:
EC:
Index:
REACH:
123-86-4
204-658-1
607-025-00-1
01-2119485493-29-
XXXX
N-Butylacetat⁽¹⁾
ATP CLP00
Verordnung 1272/2008
Flam. Liq. 3: H226; STOT SE 3: H336; EUH066 - Achtung
1 - <2,5 %
CAS:
EC:
Index:
REACH:
100-41-4
202-849-4
601-023-00-4
01-2119489370-35-
XXXX
Ethylbenzol⁽³⁾
ATP ATP06
Verordnung 1272/2008
Acute Tox. 4: H332; Asp. Tox. 1: H304; Flam. Liq. 2: H225; STOT RE 2: H373 -
Gefahr
<0,1 %
CAS:
EC:
Index:
REACH:
80-62-6
201-297-1
607-035-00-6
01-2119452498-28-
XXXX
Methyl-methacrylat⁽³⁾
ATP CLP00
Verordnung 1272/2008
Flam. Liq. 2: H225; Skin Irrit. 2: H315; Skin Sens. 1: H317; STOT SE 3: H335 - Gefahr
<0,1 %
⁽¹⁾ Stoff, der ein Risiko für die Gesundheit oder die Umwelt darstellt, der die Kriterien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/830 erfüllt
⁽²⁾ Freiwillig aufgeführter Stoff, der keine der Kriterien der Verordnung (EU) Nr. 2015/830 erfüllt
⁽³⁾ Stoff, für den ein Grenzwert der Union für die Exposition am Arbeitsplatz gilt
Weitere Informationen bzgl. der Gefährlichkeit der Substanzen finden Sie in den Abschnitten 11, 12 und 16.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Die Symptome infolge einer Vergiftung können nach dem Kontakt auftreten, weshalb im Zweifelsfalle bei direktem Kontakt mit dem
chemischen Produkt oder Weiterbestehen des Unwohlseins ein Arzt zu Rate zu ziehen ist und dem Arzt das Sicherheitsdatenblatt
dieses Produkts vorzulegen ist.
Bei Einatmung:
Den Betroffenen vom Aussetzungsort entfernen, mit sauberer Luft versorgen und diesen in Ruhestellung halten. In schweren Fällen
wie Herz-Atem-Stillstand sind künstliche Beatmungstechniken anzuwenden (Mund-zu-Mund-Beatmung, Herzmassage,
Sauerstoffversorgung usw.) Es ist unverzüglich ärztlicher Rat einzuholen.
Bei Berührung mit der Haut:
Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen, die Haut abspülen oder den Betroffenen ggf. mit viel kaltem Wasser und Neutralseife
abduschen. In schweren Fällen den Arzt aufsuchen. Falls die Mischung Verbrennungen oder Erfrierungen verursacht, darf die
Kleidung nicht ausgezogen werden, da die verursachte Verletzung ggf. verschlimmert werden könnte, wenn diese an der Haut klebt.
Falls sich auf der Haut Blasen bilden, dürfen diese keinesfalls aufgestochen werden, da dies die Infektionsgefahr erhöht.
Bei Berührung mit den Augen:
Augen mindestens 15 Minuten lang mit reichlich lauwarmem Wasser spülen. Es ist zu vermeiden, dass der Betroffene sich die Augen
reibt oder diese schließt. Sollte der Betroffene Kontaktlinsen tragen, so sind diese zu entfernen, soweit sie nicht an den Augen
festkleben, da ansonsten zusätzliche Verletzungen auftreten können. In allen Fällen muss nach dem Waschen schnellstmöglich ein
Arzt aufgesucht und diesem das Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden.
Durch Verschlucken/Einatmen:
Kein Erbrechen provozieren. Sollte es zum Erbrechen kommen, den Kopf nach vorn halten, um ein Einatmen zu vermeiden. Den
Betroffenen in Ruhestellung halten. Mund und Rachen ausspülen, da diese möglicherweise beim Verschlucken mit betroffen wurden.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Die sofortigen und verzögerten Wirkungen sind in den Abschnitten 2 und 11 angegeben.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Nicht relevant
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1
Löschmittel:
- FORTSETZUNG AUF DER NÄCHSTEN SEITE -
Erstellt am: 30.01.2021 Fassung: 1
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