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Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BAUARTGENEHMIGUNG (ABG)
nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom
28.09.1988 (BGBl I S. 1793) in Verbindung mit der Verordnung über die Prüfung und
Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (FzTV) in der
Fassung vom 12.08.1998 (BGBl I S. 2142)
Nummer der ABG:
K 452*02
Gerät:
Warnleuchte
Typ:
Pale
Inhaber der ABG
und Hersteller:
Plastimat GmbH
DE-33378 Rheda-Wiedenbrück
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Bauartgenehmigung ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für diesen Nachtrag.
In den bisherigen Erlaubnisunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

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