User manual

Garantiebedingungen
38
GARANTIEBEDINGUNGEN
Erweiterte Garantiebedingungen für Haushalt-Großgeräte
- gültig ab 01.07.2000 für die Bundesrepublik Deutschland -
Dieses Gerät ist ein Qualitätserzeugnis. Es wurde unter der Beachtung
der derzeitigen technischen Erkenntnisse konstruiert und unter Ver-
wendung eines üblichen guten Materials sorgfältig gebaut. Da es sich
um ein technisches Gerät handelt, sind für Verkauf, Aufstellung,
Anschluss und erste Inbetriebsetzung besondere Fachkenntnisse erfor-
derlich. Deshalb dürfen Aufstellung, Anschluss und erste Inbetrieb-
nahme nur durch einen zuständigen Fachmann erfolgen.
Die nachstehenden Garantiebedingungen beschreiben
den Umfang und die Vorraussetzungen unserer Garantieleistungen
abschließend. Sie gelten zusätzlich zur Gewährleistungsverpflichtung
des Verkäufers und lassen dessen Verpflichtung zur Wandlung, Minde-
rung oder Nachbesserung unberührt.
1. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der
Übergabe, der durch die Rechnung, Lieferschein oder gleichwertiger
Unterlagen nachzuweisen ist. In den ersten 12 Monaten erstreckt
sich die Garantieleistung über die Arbeitszeit, die Anfahrt und über die
zu ersetzenden Teile. Vom 13. bis zum 24. Monat gewähren wir eine
Teilgarantie, welche sich über den kostenlosen Einsatz defekter Teile er-
streckt (nur Berechnung der Arbeitszeit und Anfahrtkosten).
Bei gewerblicher Nutzung oder gleichzusetzender Beanspruchung ist
die Garantiezeit auf 6 Monate beschränkt.
2. Innerhalb der Garantiezeit werden alle Funktionsfehler, die nachweisbar
trotz vorschriftsmäßigem Anschluss, sachgemäßer Behandlung und
Beachtung der gültigen Seppelfricke-Einbauvorschriften und Betriebs-
anleitungen auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind,
durch unseren Kundendienst beseitigt. Email- und Lackschäden werden
nur dann in der Garantie erfasst, wenn sie innerhalb von zwei Wochen
nach der Übergabe des Seppelfricke-Gerätes unserem Kundendienst
angezeigt werden. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrech-
liche Teile, wie z.B. Glas- oder Kunststoff- bzw. Glühlampen.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach
unserer Wahl unentgeldlich instandgesetzt oder durch einwandfreie
Teile ersetzt werden. Im Übrigen entscheiden wir über Art und Umfang
der Garantieleistung nach Ermessen unter den z Z. günstigen Konditio-
nen, wobei jedoch im Einzelnen gilt, dass die Reparatur der Geräte in
der Regel am Aufstellungsort erfolgt; ausnahmsweise kann sie jedoch