Allgemeingenehmigung nach dem Gesetz Her den Betrieb von Hochdifferenzierter: vom 11. Dezember 1991, 81 Aufgrund des 83 des Gesetzes Tiber den Betrieb von Hochfrequenzgerten [(Frag) vom 9, August 1949 {WITZIG S. 235), geändert durch Artikel 135 des Berlinförderungsgesetz zum Gesetz {ber Ordnungswidrigkeit [EWIG) vom 24 Mai 1968 {BGB. 1.S. 503, 538} und durch Artikel 4 Abs.
LAV RS et oay e Bern manuellen Betrieb kann das Grat bis zu 99 Minuten und 80 Sekunden programmiert werden. Das Gerät zeigt nach Beendigung des Betriebs die Tageszeit auf dem Display an. Wenn die Uhr nicht eingestellt jst, wird |~ ¢ 71 auf dem Display angezeigt. MIKROWELLENBETRIEB [ = | Das Gerät ist mit fing verschiedenen Leistungsstufen und PAUSE T (0%} ausgestattet. EINSTELLUNG MIKROWELLENLEISTUNG WATT HINWEISE' .
KARTOFFEL-TASTEN [& Die Kartoffel-Tasten ermöglichen schnelles und einfaches Zustellten von Salzkartoffeln, Pellkartoffeln und gebackenen Kartoffeln. Beispiel: Garen von 200 g Salzkartoffeln Mit der Taste fair das gewünschte Der Betrieb startet nach Kartoffelschälen das Gewicht 2 Sek. Die Anzeige im eingeben, Display übergriffen. im Display erscheint[ Z.2 . Interruptvektortabelle Speisen/Menge Einheit pro Ungarisch Verfahren .
ZEITSCHALTUHR/PAUSE 1. ZEITSCHALTUHR @ Die Zeitschaltuhr kann auch als Zeitnehmer fair andere Zwecke verwendet werden. Beispiel: Zeitnahme fir ein 3-Minuten-Femgesprich, o mml Die gewünscht Zeit Die Zeitschaltohr Die Anzeige auf dom eingeben (3 Min.. starten, Display prüfen. HINWEIS: Es kann jede beliebige Zeit bls max. 99 Minuten 90 Sekunden eingestellt werden. 2.
VORSICHT! KEINE HANDELSÜBLICHEN OFENREINIGER, SCHEUERNDE ODER SCHARFE REINIGUNGSMITTEL ODER METALLWOLLEIERNIGER AM MIKROCONTROLLER VERWENDEN., Nullen Die Augenseite des Gerätes mit einer milden Seifenlauge reinigen. Die Seifenlauge gründlich mit einem feuchten Tuch abwischen und mit einem Handtuch nachschicken. Bedienfeld Yor dem Reinigen die Tir öffnen, um das Bedienfeld fauler Betrieb zu setzen. Das Bedienfeld vorsichtig mit einem feuchten Tuch reinigen.