User manual

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Konfigurieren von PROFINET IO-Geräten
Hardware konfigurieren und Verbindungen projektieren mit STEP 7
4-4
A5E00706938-01
4.1.3 Adressen- und Namensvergabe für PROFINET IO-Geräte
IP-Adressen
Alle PROFINET-Geräte beherrschen das TCP/IP-Protokoll und benötigen daher für
den Betrieb am Ethernet eine IP-Adresse.
Um die Projektierung zu vereinfachen, werden Sie nur ein einziges Mal dazu
aufgefordert, eine IP-Adresse zu vergeben: Beim Konfigurieren des IO-Controllers
in HW Konfig.
Hier blendet STEP 7 einen Dialog zur Auswahl der IP-Adresse und des Ethernet-
Subnetzes an. Wenn das Netz isoliert ist, können Sie die von STEP 7 vorgegebene
IP-Adresse und Subnetzmaske übernehmen. Wenn das Netz Teil eines
bestehenden Ethernet-Firmennetzes ist, dann erfragen Sie diese Daten von Ihrem
Netzwerkadministrator.
Die IP-Adressen der IO-Devices werden von STEP 7 erzeugt und normalerweise
erst im Anlauf der CPU den IO-Devices zugewiesen. Die IP-Adressen der IO-
Devices haben immer dieselbe Subnetzmaske wie der IO-Controller und werden -
ausgehend von der IP-Adresse des IO-Controllers - in aufsteigender Reihenfolge
vergeben.
Gerätenamen
Bevor ein IO-Device von einem IO-Controller angesprochen werden kann, muss es
einen Gerätenamen haben. Bei PROFINET ist diese Vorgehensweise gewählt
worden, weil Namen einfacher zu handhaben sind als komplexe IP-Adressen.
Das Zuweisen eines Gerätenamens für ein konkretes IO-Device ist zu vergleichen
mit dem Einstellen der PROFIBUS-Adresse bei einem DP-Slave.
Im Auslieferungszustand hat ein IO-Device keinen Gerätenamen. Erst nach der
Zuweisung eines Gerätenamens mit dem PG/PC ist ein IO-Device für einen IO-
Controller adressierbar, z. B. für die Übertragung der Projektierungsdaten (u. a. die
IP-Adresse) im Anlauf oder für den Nutzdatenaustausch im zyklischen Betrieb.
Am Ethernet-Subnetz muss der Gerätename eindeutig sein.
Soll ein IO-Controller in einer weiteren Station gleichzeitig als IO-Device betrieben
werden (z. B. CP 1616), dann muss im Projekt für dieses IO-Device der gleiche
Gerätename vergeben werden wie für den hardwareseitig zugeordneten IO-
Controller. Nur in diesem Fall gibt es am projektierten Ethernet-Subnetz zwei
Teilnehmer mit demselben Gerätenamen.
Der Gerätename muss den DNS-Konventionen genügen, d. h.
x Beschränkung auf 127 Zeichen insgesamt (Buchstaben, Ziffern, Bindestrich
oder Punkt)
x Ein Namensbestandteil innerhalb des Gerätenamens, d. h. eine Zeichenkette
zwischen zwei Punkten, darf max. 63 Zeichen lang sein.
x Keine Sonderzeichen wie Umlaute, Klammern, Unterstrich, Schrägstrich, Blank
etc. Der Bindestrich ist das einzige erlaubte Sonderzeichen.
x Der Gerätename darf nicht mit dem Zeichen "-" beginnen und auch nicht mit
diesem Zeichen enden.