User Manual

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Definition der Klassen
Wohngebäude Nicht-Wohngebäude
D C B A D C B A
AUTOMATISCHE REGELUNG
4 REGELUNG DER LÜFTUNG UND DES KLIMAS
4.9 Regelung der Zulufttemperatur
0 Keine automatische Regelung
1 Konstanter Sollwert
X
2
Variabler Sollwert mit von der Außentemperatur abhängiger
Anpassung
3 Variabler Sollwert mit Anpassung in Abhängigkeit von der Last
4.10 Regelung der Luftfeuchte
0 Keine automatische Regelung
1 Taupunktregelung
2 Direkte Feuchtigkeitsregelung
Ergebnis
Um die Energieeffizienzklasse B zu erfüllen, muss die GA mit allen Funktionsausführungen
ausgerüstet werden die in der linken Spalte mit „x“ markiert sind.
Funktionen mit grossem Einfluss auf EE
Im Anschluss an die GA- und TGM-Funktionen, die sich am stärksten auf den Energieverbrauch
eines Gebäudes auswirken:
GA- und TGM-Funktionen, die zur Regelung oder Überwachung einer Anlage oder eines
Anlagenteils dienen, die/das nicht im Gebäude installiert ist, brauchen nicht bei der Bestimmung
der Klasse berücksichtigt zu werden, selbst wenn sie für diese Klasse schattiert sind. Damit z.B.
ein Gebäude ohne Kühlsystem die Klasse B erreicht, ist für die Regelung der Übergabe von
Kühlsystemen keine Einzelraumregelung mit Kommunikation erforderlich.
Ist es erforderlich, dass eine bestimmte Funktion eine bestimmte GA-Effizienzklasse erreicht,
muss diese nicht notwendigerweise überall im Gebäude umgesetzt sein: Wenn der Planer
hinreichend begründen kann, dass die Anwendung einer Funktion in einem bestimmten Fall
keinen Nutzen bringt, kann die Funktion vernachlässigt werden. Wenn der Planer zum Beispiel
nachweisen kann, dass die Heizlast einer Gruppe von Räumen nur von der Aussentemperatur
abhängt und mit einer zentralen Regeleinrichtung kompensiert werden kann, ist es nicht
erforderlich, dass die Einzelraumregelung durch Thermostatventile oder elektronische
Regeleinrichtungen Klasse C erreicht wird.
Nicht alle GA- und TGM-Funktionen der Tabelle in Kapitel 4.2 treffen auf alle Arten der
technischen Gebäudeausrüstung zu. Daher müssen GA- und TGM-Funktionen, die im Rahmen
des Energieaufwands für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwassererwärmung oder Beleuchtung
keinen wesentlichen Einfluss haben (<5%), nicht klassifiziert werden