User Manual
129
Nr.
Anforderungen an ein EMS nach
EN ISO 50001:2011
Einsatz des GA-Systems in einem EMS
für Gebäude
Die rechtlichen Vorschriften und anderen
Anforderungen müssen in festgelegten
Intervallen geprüft werden.
2.4.3 4.4.3 Energetische Bewertung
Die Organisation muss eine energetische
Bewertung einführen, umsetzen und
aufrechterhalten. Die zur Einführung der
energetischen Bewertung angewendete(n)
Methodik und Kriterien müssen dokumentiert
werden. Um die energetische Bewertung
einzuführen, muss die Organisation:
a) die Energienutzung und den
Energieverbrauch auf der Grundlage von
Messungen und anderen Daten auswerten, d. h.
- aktuelle Energiequellen bezeichnen;
- die/den gegenwärtige(n) und früheren
Energienutzung und Energieverbrauch
bewerten;
b) auf der Grundlage der Energienutzung und
des Energieverbrauchs die Bereiche mit
erheblicher Energienutzung ermitteln, d. h.
- die Einrichtungen, Geräte, Anlagen, Prozesse
und Mitarbeiter, die für die oder im Namen der
Organisation arbeiten und einen erheblichen
Einfluss auf die Energienutzung und den
Energieverbrauch haben, benennen;
- sonstige wichtige Variablen ermitteln, die die
Energienutzung erheblich beeinflussen;
- die gegenwärtige Energieeffizienz der
Einrichtungen, Geräte, Anlagen und Prozesse
bestimmen, die mit der ermittelten erheblichen
Energienutzung in Verbindung stehen;
- die zukünftige Energienutzung und den
zukünftigen Energieverbrauch abschätzen;
c) Möglichkeiten zur Verbesserung der
Energieeffizienz bestimmen, priorisieren und
aufzeichnen.
ANMERKUNG Die Möglichkeiten können
potentielle Energiequellen, die Nutzung
erneuerbarer Energien oder anderer alternativer
Energiequellen wie ungenutzte Energie
betreffen.
Die energetische Bewertung muss in
festgelegten Intervallen sowie als Reaktion auf
wesentliche Veränderungen an Einrichtungen,
Geräten, Anlagen oder Prozessen angepasst
werden.
GA-Ressourcen müssen bei der
Zusammenstellung von Daten und der
Bestimmung des Verbrauchs in der
angestrebten Ausführlichkeit unterstützend
wirken.
Je nach der Tiefe der Umsetzung der GA-
Systeme könnten diese Daten vorhanden sein
und müssten an die Maßnahmen angepasst
werden.
GA-Systeme können den Verbrauchsstatus
gegenüber bestimmten Budgets unterstützen
und ermitteln.
2.4.4 4.4.4 Energie-Grundlinie
Die Organisation muss mithilfe der aus der
ersten energetischen Bewertung gewonnenen
Informationen (eine) Energie-Grundlinie(n)
festlegen, wobei ein Zeitraum der Daten zu
berücksichtigen ist, der der Energienutzung und
GA-Systeme sammeln die zur Festlegung von
Grundlinien erforderlichen Daten
(Überwachungsfunktion).