User Manual

131
Nr.
Anforderungen an ein EMS nach
EN ISO 50001:2011
Einsatz des GA-Systems in einem EMS
für Gebäude
Die Organisation muss Maßnahmenpläne
einführen, umsetzen und aufrechterhalten, um
ihre strategischen und operativen Ziele zu
erreichen.
Die Maßnahmenpläne müssen Folgendes
umfassen:
- Festlegung der Verantwortlichkeiten;
- die Mittel und den zeitlichen Rahmen, mit
denen/in dem die einzelnen Ziele zu
verwirklichen sind;
- eine Angabe des Verfahrens, mit dem eine
Verbesserung der Energieeffizienz zu
verifizieren ist;
- eine Angabe des Verfahrens zur Verifizierung
der Ergebnisse.
Die Maßnahmenpläne müssen in festgelegten
Intervallen dokumentiert und aktualisiert werden.
Systems, um die Energieeffizienz zu verbessern
usw.;
kontinuierliche Überprüfung der
Gebäudeleistung.
3 4.5 Umsetzung und Betrieb
3.1 4.5.1 Allgemeines
Die Organisation muss zur Umsetzung und für
den Betrieb Maßnahmenpläne und andere aus
dem Planungsprozess hervorgehende Mittel
einsetzen.
Die Organisation bestimmt die Funktionen,
Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten
sowie die Prioritäten bei der Verwendung des
GA-Systems zur Verbesserung der
Energieeffizienz von Gebäuden als Teil des
EMS, einschließlich:
Technologie, Funktionen, Ressourcen und
Prioritäten von GA-Anwendungen; Ressourcen,
Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeit
des Personals auf allen GA-bezogenen
Organisationsebenen;
GA-Anwendungen zur Unterstützung der
Berichterstattung an das Top-Management
zwecks Bewertung usw.
3.2 4.5.2 Kompetenz, Schulung und Bewusstsein
Die Organisation muss sicherstellen, dass alle
für sie oder in ihrem Namen arbeitenden
Personen, die mit erheblicher Energienutzung in
Zusammenhang stehen, beruhend auf
angemessener Ausbildung, Schulung,
Kenntnissen oder Erfahrung kompetent sind. Die
Organisation muss Schulungsbedarf feststellen,
der mit der Regelung ihrer erheblichen
Energienutzung und dem Betrieb ihrer EMS
verbunden ist.
Sie muss Schulungen durchführen oder andere
Maßnahmen ergreifen, um diesem Bedarf
nachzukommen.
Es müssen angemessene Aufzeichnungen
aufbewahrt werden.
Die Organisation muss sicherstellen, dass alle
für sie oder in ihrem Namen arbeitenden
Personen sich über Folgendes bewusst sind:
Die Organisation stellt sicher, dass das für das
GA-System verantwortliche Personal
angemessen geschult und fortgebildet und auf
dem jeweils aktuellen Kenntnisstand ist. Speziell
bedeutet dies, dass das Personal über die
aktuellste Funktionalität, den Betrieb und die
Energieeinsparoptionen des GA-Systems
unterrichtet ist.
Sie muss Schulungen durchführen oder andere
Maßnahmen ergreifen, um diesem Bedarf
nachzukommen.
Es müssen angemessene Aufzeichnungen
aufbewahrt werden.
GA-spezifische Anforderungen an Bewusstsein,
Kenntnisse, Verständnis, Fähigkeiten, z. B.:
Energieeinsparfunktionen und –programme;
Betriebs- und Instandhaltungsverfahren;
Anpassungs- und Optimierungsverfahren;