User Manual

136
Nr.
Anforderungen an ein EMS nach
EN ISO 50001:2011
Einsatz des GA-Systems in einem EMS
für Gebäude
Aufzeichnungen der Ergebnisse aus den
Konformitätsbewertungen müssen aufbewahrt
werden.
Die Organisation überwacht die Einhaltung
rechtlicher Bestimmungen und anderer
Anforderungen im Zusammenhang mit dem
EMS. Es werden relevante Aufzeichnungen zum
GA-System geführt, die die Einhaltung
eingegangener Verpflichtungen in Bezug auf den
signifikanten Energieverbrauch dokumentieren.
4.3 4.6.3 Interne Auditierung des EMS
Die Organisation muss sicherstellen, dass das
EMS:
- mit den geplanten Vereinbarungen zum
Energiemanagement übereinstimmt,
einschließlich der Anforderungen dieser
Internationalen Norm;
- mit den festgelegten strategischen und
operativen Energiezielen übereinstimmt;
- effektiv umgesetzt und verwaltet wird und die
Energieeffizienz verbessert.
Ein Auditplan und -zeitplan müssen erarbeitet
werden, die den Status und die Bedeutung der
zu prüfenden Prozesse und Bereiche sowie die
Ergebnisse der vorherigen Prüfungen
berücksichtigen.
Die Auswahl der Auditoren und die
Durchführung der Audits müssen Objektivität
und Unparteilichkeit des Auditprozesses
sicherstellen.
Aufzeichnungen der Auditergebnisse müssen
aufbewahrt und dem Top-Management gemeldet
werden.
Die Organisation überprüft, inwiefern das GA-
System die Anforderungen des EMS für
Gebäude im Hinblick auf die interne Auditierung
unterstützen kann, z. B.:
Das GA-System bietet wirksame und effiziente
Programme, Prozesse und Systeme für das
Energiemanagement:
Möglichkeiten zur ständigen Verbesserung der
Fähigkeiten von Prozessen und Systemen;
Datenbereitstellung zur Anwendung wirksamer
und effizienter statistischer Techniken;
eine geeignete informationstechnische Plattform
zur Unterstützung der Auditierungsaktivitäten.
4.4 4.6.4 Nichtkonformitäten, Korrektur,
Korrekturmaßnahmen und vorbeugende
Maßnahmen
Die Organisation muss tatsächliche und
potentielle Nichtkonformitäten behandeln, indem
Korrekturen vorgenommen und Korrekturmaß-
nahmen und vorbeugende Maßnahmen
eingeleitet werden, darunter die folgenden:
a) Prüfung der Nichtkonformitäten oder
potentiellen Nichtkonformitäten;
b) Bestimmung der Ursachen der Nichtkonfor-
mitäten oder potentiellen Nichtkonformitäten;
c) Bewertung des Handlungsbedarfs, um
sicherzustellen, dass Nichtkonformitäten nicht
vorkommen oder nicht erneut vorkommen;
d) Festlegung und Umsetzung der geeigneten
erforderlichen Maßnahmen;
e) Aufbewahrung von Aufzeichnungen zu
Korrekturmaßnahmen und vorbeugenden
Maßnahmen;
f) Prüfung der Wirksamkeit der ergriffenen
Korrekturmaßnahmen oder vorbeugenden
Maßnahmen.
Die Organisation zieht GA-Optionen in Betracht,
um die Anforderungen des EMS für Gebäude in
Bezug auf Nichtkonformität, Korrektur und
Vorbeugungsmaßnahmen zu erfüllen und
aufrechtzuerhalten und legt Folgendes fest:
Automatisierte GA-Anwendungen:
Überwachung, Analyse und Signalisierung einer
Nichtkonformität mit den Energieeinsparzielen
usw.;
Identifizierung der Ursache für die
Nichtkonformität;
Einleiten geeigneter Korrekturmaßnahmen bei
Nichtkonformität;
Einleiten der erforderlichen Maßnahmen, um
einem erneuten Auftreten der Nichtkonformität
vorzubeugen;
GA-Anwendungen, die Folgendes unterstützen:
Änderung dokumentierter Verfahrensweisen, um
sicherzustellen, dass diese mit neuen Initiativen
oder Maßnahmen übereinstimmen;