User Manual
124
Nr.
Anforderungen an ein EMS nach
EN ISO 50001:2011
Einsatz des GA-Systems in einem EMS
für Gebäude
ihres Energieverbrauchs und ihrer
Energieeffizienz verpflichtet;
e) den Rahmen für die Festlegung und
Überprüfung strategischer und operativer
Energieziele bereitstellt;
f) den Erwerb energieeffizienter Produkte und
Dienstleistungen sowie die Verbesserung der
Energieeffizienz unterstützt;
g) auf allen Ebenen der Organisation
dokumentiert und kommuniziert wird;
h) regelmäßig geprüft und bei Bedarf aktualisiert
wird.
2.4 4.4 Energieplanung
2.4.1 4.4.1 Allgemeines
Die Organisation muss einen
Energieplanungsprozess durchführen und
dokumentieren. Die Energieplanung muss mit
der Energiepolitik übereinstimmen und
Maßnahmen hervorbringen, die zur stetigen
Verbesserung der Energieeffizienz führen.
Die Energieplanung muss eine Prüfung der
Aktivitäten des Unternehmens umfassen, die die
Energieeffizienz beeinflussen können.
ANMERKUNG 1 Ein konzeptionelles Diagramm,
das die Energieplanung darstellt, ist in
ISO 50001, Bild A.2 enthalten.
ANMERKUNG 2 In anderen regionalen oder
nationalen Normen sind im Konzept der
energetischen Bewertung Konzepte wie die
Bestimmung und Prüfung der energiebezogenen
Aspekte oder das Konzept des Energieprofils
enthalten.
Die Organisation sollte die GA-Optionen in
Betracht ziehen, die die Energieaspekte für das
EMS in Gebäuden ermitteln und überprüfen, wie:
Festlegung und Einsatz von Protokollen (Daten)
des GA-Systems zum Energieverbrauch,
einschließlich aller Parameter, die sich auf die
Energie auswirken, und Überprüfung
energierelevanter Aspekte in Gebäuden.
Festlegung von aufzuzeichnenden, zu
speichernden und bereitzustellenden Daten
(verfügbar bei GA-Systemen), z. B.: gelieferte
Energie (Öl, Erdgas, Elektrizität usw.);
Energienutzung für Heizung, Klimatisierung,
Beleuchtung usw.;
Parameter, die sich auf die Energienutzung
auswirken (Belegungsgrad, Betriebsstunden,
klimatische Bedingungen, Nutzungsdaten der
Gebäudebereiche, Nutzerprofile usw.).
Die Anwendung der GA-Datenzuordnung für
3.3.1 a), b), c), d) und e) muss bestimmt werden.
2.4.2
4.4.2 Rechtliche Vorschriften und andere
Anforderungen
Die Organisation muss geltende rechtliche
Vorschriften und andere Anforderungen, denen
sich die Organisation bezüglich ihrer
Energienutzung, ihres Energieverbrauchs und
ihrer Energieeffizienz verpflichtet hat,
bestimmen, umsetzen und Zugang dazu haben.
Die Organisation muss bestimmen, wie diese
Anforderungen für ihre Energienutzung, ihren
Energieverbrauch und ihre Energieeffizienz
gelten; sie muss sicherstellen, dass diese
rechtlichen Vorschriften und anderen
Anforderungen, denen sich die Organisation
verpflichtet hat, bei der Einführung, Umsetzung
und Aufrechterhaltung der EMS berücksichtigt
werden.
Die Organisation sollte überprüfen, ob das GA-
System dazu verwendet werden kann, die
rechtlichen Verpflichtungen und andere
Anforderungen im Hinblick auf EMS in
Gebäuden zu unterstützen, z. B.:
Zusammenstellung rechtlich vorgeschriebener
Aufzeichnungen zum Energieverbrauch, zu den
Raumbedingungen usw.;
Bestimmung, ob z. B. die Profile der
Raumnutzung den lokalen Datenschutzrichtlinien
entsprechen; entsprechendes Verhalten.