User Manual

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EU und nationale Gesetzgebung
EPBD Energy Performance of Building Directive der EU
Motivation und Inhalt:
Verbesserte Energieeffizienz ist für die Einhaltung des Kyoto-Protokolls zwingend notwendig. Dazu
erließ die EU im Dezember 2002 eine Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EBPD).
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um
dieser Richtlinie spätestens am 4. Januar 2006 nachzukommen.
„Ziel dieser Richtlinie ist es, die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der
Gemeinschaft unter Berücksichtigung der jeweiligen äußeren klimatischen und lokalen Bedingungen
sowie der Anforderungen an das Innenraumklima und der Kostenwirksamkeit zu unterstützen."
Diese Richtlinie enthält Anforderungen hinsichtlich …
(a) des allgemeinen Rahmens für eine Methode zur Berechnung der integrierten
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,
(b) der Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude,
(c) der Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehender großer
Gebäude (>1000 m
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), die einer größeren Renovierung unterzogen werden sollen,
(d) der Erstellung von Energieausweisen für Gebäude,
(e) regelmäßiger Inspektionen von Heizkesseln und Klimaanlagen in Gebäuden und einer
Überprüfung der gesamten Heizungsanlage, wenn deren Heizkessel älter als 15 Jahre sind
(Artikel 1 EPBD).
Europäische Richtlinie zur
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – EPBD
Alle EU-Mitgliedstaaten:
ƒ Gesetzliche und administrative Regelungen
ƒ Berechnungsmethoden
ƒ Energiezertifizierung von Gebäuden
Beginn 2006
Europäisches Parlament und der Rat zur
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden