Operation Manual

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18.04.2000
euroset 2010,BRD, A31008-E2010-B100-1-19
2010-BRD.fm
Funktionen für Zusatzdienste öffentlicher
Telefonsysteme nutzen
Öffentliche Telefonsysteme bieten Ihnen – ggf. auf besondere Bestellung/
Beauftragung – nützliche Zusatzdienste an (z.B. Anrufumleitung, Rückruf
bei Besetzt, Dreierkonferenz etc.). Solche Dienste lassen sich über festge-
legte Tastenkombinationen anwählen, die Sie bei Ihrem Netzbetreiber er-
fahren. Diese Tastenkombinationen können Sie auch auf Zielwahltasten
speichern.
Rückfragetaste (Verwendung an öffentlichen Telefonsyste-
men)
An öffentlichen Telefonsystemen wird diese Taste zur Nutzung bestimmter
Zusatzdienste benötigt.
Hinweis:
Landesabhängig ist
vor
der Nutzung der Rückfragetaste die passende
Flashzeit einzustellen (s. „Flashzeit der Rückfragetaste einstellen“):
Belgien, Niederlande, Schweiz: 120 ms (Kennziffer 1)
Frankreich, Luxemburg, Portugal, Deutschland: 270 ms (Kennziffer 2)
übrige europäische Länder 90 ms (Kennziffer 0)
Weitere Hinweise
Wenn Ihr Telefon nicht einwandfrei arbeitet
rer abnehmen, kein hlton: Ist die Anschlußschnur am Telefon und
an der Telefonanschlußdose richtig gesteckt?
hlton hörbar, Telefon wählt nicht: Der Anschluß ist in Ordnung. Ist das
Wählverfahren richtig eingestellt? Siehe Wahlverfahren umstellen.
Nur bei Telefonanlagen: Keine oder falsche Verbindung bei Wahl aus
Speicher (z.B. Wahlwiederholung, Kurzwahl): Amtskennzahl programmie-
ren.
ckfragetaste funktioniert nicht: Geeignete Flashzeit einstellen.
Ansprechpartner
Fragen zur Bedienung beantwortet Ihnen gerne Ihr Fachhändler. Für Fra-
gen zum Telefonanschluß wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber.
Garantie
Innerhalb der Garantiezeit von 6 Monaten ab Kaufdatum beim Händler be-
seitigt die Siemens AG alle material- oder herstellungsbedingten Mängel
durch Reparatur/Austausch.
Von der Garantie ausgenommen sind Schäden aufgrund von unsachgemä-
ßem Gebrauch, Verschleiß oder Eingriffen Dritter. Die Garantie umfaßt kei-
ne Verbrauchsmaterialien und Mängel, die den Wert oder die Gebrauchs-
tauglichkeit nur unerheblich beeinträchtigen.