Katalog

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Siemens Schweiz AG www.siemens.com/bt/de/gamma 2019
Building Technologies Division
Anhang
Bestellhinweise
Internationale Bedingungen für Produkte
1. Allgemeines
1.1 Der Umfang, die Quantität, Qualität, Funktionalität und techni-
sche Spezifikationen der von Siemens zu liefernden Produkte,
Ausstattung, Dokumentation, Software oder zu erbringenden
Werk- und/oder Dienstleistungen („Lieferungen“), ergeben sich
ausschließlich aus der Auftragsbestätigung von Siemens oder
dem zwischen dem Kunden und Siemens geschlossenen Vertrag.
1.2 Das Angebot von Siemens mit diesen Geschäftsbedingungen und
die in dem Angebot ausdrücklich als Teil des Vertrages aufge-
führten sonstigen Unterlagen stellen zusammen die vollständige
Vereinbarung zwischen den Parteien („Vertrag“) dar. Etwaige
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als
Siemens diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Sofern in diesem Vertrag auf „Siemens“ Bezug genommen wird,
ist hiermit das den Vertrag unterzeichnende (verbundene) Unter-
nehmen von Siemens gemeint. Sofern auf den „Kunden“ Bezug
genommen wird, ist die juristische Person gemeint, an die das
Angebot von Siemens gerichtet ist.
2. Nutzungsrechte
2.1 Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum und gewerbliche
Schutzrechte an den Lieferungen, an allen von Siemens in
Verbindung mit diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Doku-
menten („Dokumente“) und der gesamten Software, Hardware,
dem gesamten Know-how („geistiges Eigentum“) und sonstigen
in Verbindung mit den Lieferungen und den Dokumenten zur
Verfügung gestellten Gegenstände sind und verbleiben aus-
schließliches Eigentum von Siemens, soweit nicht etwas anderes
vereinbart wird. Der Kunde darf die Lieferungen oder Teile davon
nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder reproduzieren.
2.2 Der Kunde ist berechtigt, die Dokumente unverändert und in
dem für den Betrieb und die Routinewartung der Lieferungen
notwendigen Umfang durch kundeneigenes Personal zu verwen-
den, sofern Siemens dem Kunden nicht schriftlich weitergehende
Rechte einräumt.
2.3 Soweit die Lieferungen Software von Siemens enthalten, wird
diese Software nach den in der Software-Dokumentation, in
der Software selbst oder in beigefügten Lizenzbedingungen
enthaltenen Bestimmungen („Anwendbare Software Bedingun-
gen“) lizenziert. Die Anwendbaren Software Bedingungen gelten
vorrangig vor den in dieser Ziffer 2 enthaltenen Bedingungen.
Die Software wird im Objektcode ohne Quellcode geliefert.
Siemens gewährt dem Kunden das nicht-exklusive Recht zur Nut-
zung der Software gemäß der Beschreibung in den Anwendbaren
Software Bedingungen oder, falls solche Bedingungen nicht
gestellt werden, für den Zweck des Betriebs und der Wartung der
Lieferungen.
2.4 Die Lieferungen können Lizenzsoftware Dritter enthalten.
Soweit für die Lizenzsoftware besondere Lizenzbedingungen
des jeweiligen Lizenzgebers gelten, stellt Siemens dem Kunden
diese Lizenzbedingungen zusammen mit den Lieferungen zur
Verfügung. Der Kunde hat die Lizenzbedingungen des jeweiligen
Lizenzgebers einzuhalten.
2.5 Soweit die Software Open-Source-Software („OSS“) enthält, stellt
Siemens die geltenden OSS-Lizenzbedingungen zusammen mit
den Lieferungen zur Verfügung. Die OSSLizenzbedingungen gel-
ten vorrangig vor diesem Vertrag. In der Software-Dokumenta-
tion befinden sich Einzelheiten zu in den Lieferungen enthaltener
Drittsoftware und OSS (z.B. README_OSS).
2.6 Die in Ziffer 2 gewährten Rechte sind auf Dritte nur zusammen
mit dem Eigentum an den Lieferungen auf Dritte übertragbar.
2.7 Unbeschadet des geistigen Eigentums des Kunden und im
Rahmen der anwendbaren Gesetze dürfen Siemens und seine
verbundenen Unternehmen für eigene Unternehmenszwe-
cke jegliche im Rahmen dieses Vertrages empfangene Daten
sammeln, nutzen, ändern und kopieren. Sämtliche rechtliche
Verpflichtungen bezüglich persönlicher Daten bleiben hiervon
unberührt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Fracht,
Versicherung und aller anderen zusätzlichen Gebühren (wie z.B.
Lagerung, Inspektionen durch Dritte), soweit nicht anderweitig
vereinbart. Der vom Kunden für die Lieferungen nach diesem
Vertrag zu zahlende Preis wird als „Vertragspreis“ bezeichnet.
3.2 Der Vertragspreis beinhaltet nicht ggf. anfallende indirekte
Steuern (wie Vermögens-, Lizenz-, Umsatz-, Gebrauchs-, Mehr-
wert- oder ähnliche Steuern) und/oder Zölle oder öffentliche
oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit dem Vertrag. Der
Kunde verpflichtet sich, Steuern, Zölle, öffentliche oder sonstige
Abgaben welche Siemens bezüglich der Lieferungen auferlegt
werden, zu bezahlen oder zu erstatten. Sämtliche Zahlungen er-
folgen ohne Abzug (z.B. Abzug von Quellensteuer) innerhalb von
30 Tagen nach Ausstellung der Rechnung auf das von Siemens
genannte Bankkonto. Ist der Kunde aufgrund gesetzlicher Bestim-
mungen verpflichtet, einen Abzug vorzunehmen, so erhöht sich
die zu zahlende Summe derart, dass Siemens einen Nettobetrag
in Höhe des Betrags ohne den Abzug erhält. Der Kunde legt Sie-
mens innerhalb eines angemessenen Zeitraumes entsprechende
Nachweise der zuständigen Behörden vor, die in Verbindung mit
den Zahlungen stehen.
3.3 Unbeschadet sonstiger Rechte kann Siemens Verzugszinsen in
Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basis-
zinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.
3.4 Jede Partei ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit diesem
Vertrag stehenden Forderungen der jeweils anderen Partei ohne
Aufrechnungen, Gegenforderungen, Abzüge oder Einbehalte
jeglicher Art zahlen, soweit nicht etwas anderes schriftlich ver-
einbart oder gesetzlich vorgesehen ist.
4. Lieferzeiten, Verzug und pauschalierter Schadensersatz
4.1 Ist Siemens an der Einhaltung vereinbarter Liefertermine für die
Erbringung von (Teil-) Lieferungen durch Dritte oder durch un-
terlassene, verzögerte oder fehlerhafte Mitwirkungshandlungen
bzw. Obliegenheiten des Kunden gehindert, verschieben sich die
Termine um einen angemessenen Zeitraum. Dies umfasst insbe-
sondere auch die Zurverfügungstellung erforderlicher Unterlagen
(z.B. Genehmigungen und Freigaben), die fristgerechte Leistung
aller durch den Kunden oder durch einen vom Kunden beauftrag-
ten Dritten zu erbringenden Lieferungen und Leistungen und die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
4.2 Soweit zumutbar, kann Siemens die Lieferungen in Teilen erbrin-
gen und ist berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen.
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