Operation Manual
Lombok A150-A150A-A250-A250A / BRD-AT / A31008-M2702-B101-1-19 / Lombok neu.fm / 22.08.2016
Version 4, 16.09.2005
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Bitte halten Sie Ihren Kaufbeleg bereit.
Wir weisen darauf hin, dass ein Gigaset
-Produkt, sofern es nicht von einem
autorisierten Händler im Inland verkauft wird, möglicherweise auch nicht vollständig
kompatibel mit dem nationalen Telefonnetzwerk ist. Auf der Umverpackung
(Kartonage) des Telefons, nahe dem abgebildeten CE-Zeichen wird eindeutig darauf
hingewiesen, für welches Land/welche Länder das jeweilige Gerät und das Zubehör
entwickelt wurde.
Wenn das Gerät oder das Zubehör nicht gemäß diesem Hinweis, den Hinweisen der
B
edienungsanleitung oder dem Produkt selbst genutzt wird, kann sich dies auf den
Garantieanspruch (Reparatur oder Austausch des Produkts) auswirken.
Um von dem Garantieanspruch Gebrauch machen zu können, wird der Käufer des Pro-
dukt
s gebeten, den Kaufbeleg beizubringen, der das Kaufdatum und das gekaufte
Produkt ausweist.
Zulassung
Dieses Gerät ist je nach Variante für den analogen Telefonanschluss im deutschen /
luxemburgischen bzw. österreichischen Netz vorgesehen (s. Gerätelabel).
Länderspezifische Besonderheiten sind berücksichtigt.
Hiermit erklärt die Gigaset Communications GmbH, dass der Funkanlagentyp
Gigaset A150/A150A/A250/A250A der Richt
linie 2014/53/EU entspricht.
Der vollständige Text der EU-Konformitätser
klärung ist unter der folgenden Internet-
adresse verfügbar:
www.gigaset.com/docs.
In einigen Fällen kann diese Erklärung in den Dateien "International Declarations of
Conformity" oder "European Declarations of Conformity" enthalten sein.
Bitte lesen Sie daher auch diese Dateien.
Garantie-Urkunde
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen einge-
räumt:
◆ Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, wer-
den von Gigaset Communications nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Ver-
schleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
◆ Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
◆ Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software
sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
◆ Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
◆ Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an
Gigaset Communications zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von
Gigaset Communications über.
◆ Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin für in Deutschland gekaufte Geräte ist die Gigaset Communica-
tions GmbH, Frankenstr. 2a, D-46395 Bocholt.
Garantiegeberin für in Österreich gekaufte Geräte ist die Gigaset Communications
Austria GmbH, Businesspark Marximum Objekt 2 / 3.Stock, Modecenterstraße 17,
1110 Wien.
◆ Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Gigaset Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, ent-
gangenen Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird,
z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrläs-
sigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzan-
spruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.