Operation Manual
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Athen / BRD / A31008-M1801-B101-4-19 / Athen_Kombineu_neu.fm / 03.11.2009
Garantie-Urkunde
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den
nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
◆ Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten
ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden
von Gigaset Communications nach eige-
ner Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausge-
tauscht oder repariert. Für Verschleißteile
(z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
◆ Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung der
Handbücher beruht.
◆ Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausgeschlos-
sen.
◆ Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg,
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
◆ Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten,
die im Rahmen des Austauschs an Gigaset
Communications zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum von Gigaset Com-
munications über.
◆ Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Gigaset Communications
GmbH, Frankenstr. 2, D-46395 Bocholt.
◆ Weiter gehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Gigaset Communications haf-
tet nicht für Betriebsunterbrechung, ent-
gangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informati-
onen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fäl-
len des Vorsatzes, der groben Fahrlässig-
keit, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten. Der Schadensersatzan-
spruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder nach dem Produkt-
haftungsgesetz gehaftet wird.
◆ Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
◆ Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Gigaset Communications vor, dem
Kunden den Austausch oder die Reparatur
in Rechnung zu stellen. Gigaset Communi-
cations wird den Kunden hierüber vorab
informieren.
◆ Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an Gigaset Communications. Die
Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedie-
nungsanleitung.