Operation Manual

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Athen / BRD / A31008-M1801-B101-4-19 / Athen_Kombineu_neu.fm / 03.11.2009
Garantie-Urkunde
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den
nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten
ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden
von Gigaset Communications nach eige-
ner Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausge-
tauscht oder repariert. Für Verschleißteile
(z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung der
Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausgeschlos-
sen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg,
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten,
die im Rahmen des Austauschs an Gigaset
Communications zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum von Gigaset Com-
munications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Gigaset Communications
GmbH, Frankenstr. 2, D-46395 Bocholt.
Weiter gehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Gigaset Communications haf-
tet nicht für Betriebsunterbrechung, ent-
gangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informati-
onen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fäl-
len des Vorsatzes, der groben Fahrlässig-
keit, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten. Der Schadensersatzan-
spruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder nach dem Produkt-
haftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Gigaset Communications vor, dem
Kunden den Austausch oder die Reparatur
in Rechnung zu stellen. Gigaset Communi-
cations wird den Kunden hierüber vorab
informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an Gigaset Communications. Die
Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedie-
nungsanleitung.