Operation Manual

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Athen / BRD / A31008-M1801-B101-3-19 / Athen_Kombineu_neu.fm / 12.12.2008
Garantie-Urkunde
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet sei-
ner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer
eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
De
fekt aufweisen, werden von Gigaset Com-
munications nach eigener Wahl gegen ein dem
St
and der Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Ver-
schleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse)
gil
t
diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate
ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/
oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte
Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration,
Soft
waredownloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Gigaset Commu-
nications zurückgeliefert werden, gehen in das
Eige
ntum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin
ist die Gigaset Communications GmbH, Schla-
venhorst 66, D-46395 Bocholt.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus
dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen.
Gigaset Communications haftet nicht für
Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom
Kunden aufgespielter Software oder sonstiger
Informationen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach
dem
Pr
odukthaftungsgesetz, in Fällen des Vor-
satzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der
Ve
rletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens-
ersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
V
e
rtragspflichten ist jedoch auf den vertragsty-
pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
so
weit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder nach
dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Gigaset Communications vor, dem Kunden den
Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu
stellen. Gigaset Communications wird den Kun-
den hierüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nach-
teil des Kunden ist mit den vorstehenden Rege-
lungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich
bitte an
Gigaset Communications. Die Rufnummer
entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.