Operation Manual

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Mobilteil einstellen
Gigaset E49H / BRD-AUT / A31008-M2154-B101-2-19 / registr_sett.fm / 17.01.2011
Version 4.1, 21.11.2007
Display-Beleuchtung
einstellen
Sie können abhängig davon, ob das
Mobilteil in der Ladeschale steht oder nicht,
die Display-Beleuchtung ein- oder ausstel-
len. Ist sie eingeschaltet, leuchtet das Dis-
play dauerhaft halbhell. Bei ausgeschalteter
Display-Beleuchtung schaltet der erste
Druck auf eine beliebige Taste die Display-
Beleuchtung ein. Die Taste hat in diesem Fall
keine weitere Funktion.
v
¢ Ð ¢ Display ¢ Beleuchtung
Die aktuelle Einstellung wird angezeigt.
¤ Mehrzeilige Eingabe ändern:
In Ladeschale
Ein oder Aus auswählen.
Außerh. Ladeschale
Ein oder Aus auswählen.
§Sichern§ Display-Taste drücken.
a Lang drücken (Ruhezustand).
Automatische Rufannahme
ein-/ausschalten
Wenn Sie diese Funktion eingeschaltet
haben, nehmen Sie das Mobilteil bei einem
Anruf einfach aus der Ladeschale, ohne die
Abheben-Taste c drücken zu müssen.
v
¢ Ð ¢ Mobilteil
Aut.Rufannahme
Auswählen und
§OK§ drücken
(=ein).
a Lang drücken (Ruhezustand).
Freisprech-/Hörerlautsrke
ändern
Sie können die Lautstärke für das Freispre-
chen in fünf und die Hörerlautstärke in drei
Stufen einstellen.
t
¢ Gesprächslautst.
r Hörerlautstärke einstellen.
s In die Zeile Freisprechen sprin-
gen.
r Freisprechlautstärke einstellen.
§Sichern§ Ggf. Display-Taste drücken, um
die Einstellung dauerhaft zu
speichern.
Lautstärke während eines Gespräches ein-
stellen:
t Steuer-Taste drücken.
r Lautstärke auswählen.
§Sichern§ Ggf. Display-Taste drücken, um
die Einstellung dauerhaft zu
speichern.
Die Einstellung wird nach ca. 3 Sekunden
automatisch gespeichert oder Display-Taste
§Sichern§ drücken.
Wenn t mit einer anderen Funktion belegt
ist, z.B. beim Makeln:
§Optionen§ Menü öffnen.
Lautstärke Auswählen und §OK§ drücken.
Einstellung vornehmen (siehe oben).
Hinweis
Bei der Einstellung Ein kann sich die
Bereitschaftszeit des Mobilteils beträcht-
lich verringern.
Hinweis
Sie können diese Einstellung auch über
das Menü vornehmen (
¢ S. 18).