Operation Manual

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Telefonbuch und Listen am Mobilteil nutzen
Gigaset S645 / BRD / A31008-M1634-B101-1-19 / directories.fm / 27.07.2004
Telefonbuch und Listen am
Mobilteil nutzen
Am Mobilteil stehen zur Verfügung:
u Telefonbuch,
u Call-by-Call-Liste,
u E-Mail-Verzeichnis,
u Wahlwiederholungsliste,
u SMS-Liste,
u Anruferliste,
u Anrufbeantworterliste.
In Telefonbuch, Call-by-Call-Liste und
E-Mail-Verzeichnis können Sie insgesamt
max. 200 Einträge speichern (Anzahl
abhängig vom Umfang der einzelnen Ein-
träge).
Telefonbuch, E-Mail-Verzeichnis und
Call-by-Call-Liste erstellen Sie individuell
für Ihr Mobilteil. Sie können die Listen/Ein-
träge jedoch an andere Mobilteile/die
Basis senden (S. 24).
Telefonbuch/Call-by-Call-Liste
Im Telefonbuch speichern Sie Nummern
und zugehörige Namen.
¤ Telefonbuch im Ruhezustand mit der
Taste s öffnen.
In der Call-by-Call-Liste speichern Sie Vor-
wahlen von Netzanbietern (sog. „Call-by-
Call-Nummern“).
¤ Call-by-Call-Liste mit der Taste C
öffnen.
Länge der Einträge
Nummer: max. 32 Ziffern
Name: max. 16 Zeichen
Nummer im Telefonbuch speichern
s ¢ Neuer Eintrag
¤ Mehrzeilige Eingabe ändern:
Nummer:
Nummer eingeben.
Name:
Namen eingeben.
Jahrestag:
Ggf. Jahrestag eingeben (S. 25).
¤ Änderungen speichern.
Ist Ihr Telefon an eine Telefonanlage ange-
schlossen, beachten Sie S. 64.
Nummer in der Call-by-Call-Liste
speichern
C ¢ Neuer Eintrag
¤ Mehrzeilige Eingabe ändern:
Nummer:
Nummer eingeben.
Name:
Namen eingeben.
¤ Änderungen speichern.
Telefonbuch-/Call-by-Call-Listen-
Eintrag auswählen
s / C Telefonbuch oder Call-by-Call-
Liste öffnen.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
u Mit s zum Eintrag blättern, bis der
gesuchte Name ausgewählt ist.
u Die ersten Zeichen (max. 10) des
Namens eingeben, ggf. mit s zum
Eintrag blättern.
Mit Telefonbuch/Call-by-Call-Liste
wählen
s / C ¢ s (Eintrag auswählen)
c Abheben-Taste drücken. Num-
mer wird gewählt.
Hinweis:
Für den Schnellzugriff auf eine Nummer aus
dem Telefonbuch oder der Call-by-Call-Liste
(Kurzwahl) können Sie die Nummer auf eine
Taste legen (S. 54).