Projektierung
Sicherheit
Eingehaltene Normen und Richtlinien
2
A6V11899877_de--_b
15 | 48
● Falsche Batterietypen und unsachgemäßer Austausch von Batterien führen zu
Explosionsgefahr. Verwenden Sie nur denselben Batterietyp oder einen von
Siemens empfohlenen gleichwertigen Batterietyp.
● Batterien müssen umweltgerecht entsorgt werden. Halten Sie die
landesspezifischen Richtlinien und Vorschriften ein.
Missachten der Sicherheitsvorschriften
Siemens Produkte sind für den sachgemäßen Einsatz konzipiert und vor der
Auslieferung auf eine einwandfreie Funktion geprüft worden. Für Personenschäden
oder Sachschäden, die durch Missbrauch oder Missachtung der in der
Dokumentation aufgeführten Instruktionen oder Warnhinweise entstehen, lehnt
Siemens jegliche Haftung ab. Dies gilt insbesondere für folgende Schäden:
● Personenschäden oder Sachschäden, die durch sachwidrige Verwendung und
Fehlanwendung entstehen
● Personenschäden oder Sachschäden, die durch Missachtung von
sicherheitsbezogenen Informationen in der Dokumentation oder am Produkt
entstehen
● Personenschäden oder Sachschäden, die aufgrund mangelhafter oder nicht
ausgeführter Wartungsarbeiten entstehen
2.3 Eingehaltene Normen und Richtlinien
Eine aktuelle Liste der eingehaltenen Normen und Richtlinien erhalten Sie bei
Ihrem Siemens Ansprechpartner.
2.3.1 Multimedia-Einrichtungen
Gemäß der Norm DIN EN 55032 (VDE 0878-32):2016-02; EN 55032:2015
"Elektromagnetische Verträglichkeit von Multimediageräten und -einrichtungen -
Anforderungen an die Störaussendung" gibt es folgende Informationen zu
Multimedia-Einrichtungen in Kapitel 4:
---- Beginn EN 55032, Kapitel 4 ----
4 Einteilung der Einrichtungen
Diese Norm definiert Einrichtungen der Klasse A und Einrichtungen der Klasse B
im Zusammenhang mit zwei Arten von Endbenutzerumgebungen.
Einrichtungen der Klasse A erfüllen die Anforderungen aus Tabelle A.2, Tabelle
A.3, Tabelle A.9 und Tabelle A.11 unter Berücksichtigung der Einschränkungen
aus Tabelle A.1 und Tabelle A.8.
Einrichtungen der Klasse B erfüllen die Anforderungen aus Tabelle A.4, Tabelle
A.5, Tabelle A.6, Tabelle A.7, Tabelle A.10, Tabelle A.12 und Tabelle A.13 unter
Berücksichtigung der Einschränkungen aus Tabelle A.1 und Tabelle A.8.
Die Anforderungen der Klasse B an Einrichtungen sollen einen angemessenen
Schutz für Rundfunkdienste in Wohnumgebungen bieten.
Einrichtungen, die primär für die Nutzung in Wohnumgebungen vorgesehen sind,
müssen die Grenzwerte für die Klasse B erfüllen. Alle anderen Einrichtungen
müssen die Grenzwerte für die Klasse A erfüllen.
Einrichtungen für den Rundfunkempfang sind Einrichtungen der Klasse B.
HINWEIS Einrichtungen, die die Anforderungen der Klasse A erfüllen, bieten unter
Umständen keinen angemessenen Schutz für Rundfunkdienste in
Wohnumgebungen.
---- Ende EN 55032, Kapitel 4 ----