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©SIKU VertriebsgmbH Seite 3 von 5
10. ein vom Endabnehmer selbst durchgeführter oder veranlasster, unsachgemäßer
Transport (z.B. ungeeignete Verpackung) einen Schaden an dem SIKU-Produkt
verursacht hat.
IV.
GELTENDMACHUNG DER ANSPRÜCHE AUS DER GARANTIE
1. Der Endabnehmer wird sich mit einer Reklamation innerhalb der ersten 2 Jahre nach
dem Kaufdatum vorranging an den Business Partner zu wenden, der ihm das SIKU-
Produkt verkauft hat. Der Business Partner wird etwaige Reklamationen
entgegennehmen und regeln. Nach Ablauf der 2 Jahre ab Kaufdatum kann sich der
Endabnehmer direkt an SIKU wenden. SIKU behält sich vor, Reklamationen
ungeprüft zurückzuweisen, die innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Kaufdatum
direkt an SIKU gehen, ohne dass der Business Partner zuvor eingeschaltet wurde.
2. Die Reklamation sollte auf dem Formular erfolgen, welches diesen
Garantiebedingungen als Anhang beigefügt ist. Die Fehlerbeschreibung muss es
SIKU ermöglichen, die Fehlersymptome zu reproduzieren. Außerdem muss zu jeder
Reklamation eine Kopie der Rechnung des Business Partners angehängt werden,
aus der das Kaufdatum des reklamierten SIKU-Produkts hervorgeht.
3. Zur Geltendmachung der Ansprüche aus der Garantie ist das SIKU-Produkt
vollständig, mit sämtlichen Zubehörteilen zu übergeben.
4. Die Abwicklung einer Reklamation durch SIKU erfolgt üblicherweise innerhalb von
zwei Wochen nachdem SIKU das reklamierte SIKU-Produkt zur Untersuchung
erhalten hat. Sofern der Endabnehmer die Reklamation beim Business Partner
eingereicht hat, sollte dieser innerhalb von 14 Tagen das reklamierte SIKU-Produkt
an SIKU zur Untersuchung schicken und den Endverbraucher darüber informieren.
5. Die Kosten der Einsendung des SIKU-Produkts trägt SIKU, sofern ein Garantiefall
vorliegt. Hat SIKU dem Endabnehmer für die Einsendung ein bestimmtes
Frachtunternehmen genannt und nutzt der Endabnehmer ein anderes
Frachtunternehmen, trägt SIKU die Kosten der Einsendung nicht.
6. Der Garantieanspruch gemäß diesen Garantiebedingungen wird von SIKU nach
eigener Wahl dadurch erfüllt, dass (i) das defekte SIKU-Produkt durch ein neues,
mangelfreies Produkt ausgetauscht wird, (ii) das defekte SIKU-Produkt repariert wird
oder (ii) dem Endabnehmer der Kaufpreis durch Rücknahme des SIKU-Produkts
zurückerstattet wird.
7. Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des
SIKU-Produkts durch SIKU heraus, dass kein Mangel vorgelegen hat oder der
Garantieanspruch aus einem der in Ziffer III genannten Gründe nicht besteht, ist
SIKU berechtigt, eine Service-Gebühr für die Untersuchung von EUR 20,00 zu
erheben. Dies gilt nicht, wenn der Endabnehmer nachweist, dass er den Umständen
nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand. Die Kosten
für die Rücksendung sind bei Verneinung eines Garantiefalls in jedem Fall vom
Endabnehmer zu übernehmen.