User manual
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TwinFresh Comfo RA1-50
HERSTELLERGARANTIE
Der Hersteller setzt eine Garantiedauer von 24 Monaten ab Verkaufsdatum der Anlage über Einzelhandel, unter der Bedingung, der
Erfüllung der Vorschriften für Transport, Lagerung, Montage und Betrieb von dem Verbraucher fest.
Im Falle der Störungen in der Arbeit der Lüftungsanlage bei werkseitig zu vertretenden Fehlern innerhalb der Garantiefrist, hat der
Nutzer Anspruch auf kostenlose Behebung der Mängel der Lüftungsanlage mittels der Garantiereparatur durch den Hersteller.
Die Garantiereparatur besteht in der Erfüllung der Arbeiten zur Behebung der Mängel der Lüftungsanlage zwecks der Sicherstellung
zweckmäßiger Nutzung dieser Lüftungsanlage innerhalb der Garantiefrist. Die Mängelbehebung erfolgt im Wege der Ersetzung oder der
Reparatur der Teilen oder Einheiten solcher Lüftungsanlage.
Die Garantie-Serviceleistung umfasst nicht:
• regelmäßige technische Wartung;
• Montage / Demontage der Lüftungsanlage;
• Einregulierung der Lüftungsanlage.
Für die Garantiereparatur muss der Nutzer die Lüftungsanlage, die Betriebsanleitung mit dem Vermerk über Verkaufsdatum sowie
Zahlungsschein als Bestätigung des Kaufs vorlegen.
Das Modell der Lüftungsanlage muss mit dem Modell übereinstimmen, welches in der Betriebsanleitung angegeben ist.
Für Garantieleistungen wenden Sie sich an Ihren Händler.
Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
• der Verbraucher legt die Anlage nicht komplett vor, wie in der Betriebsanleitung angegeben ist, einschließlich auch die Demontage
von dem Nutzer der Anlagenbestandteile;
• Nichtübereinstimmung des Models oder der Marke der Anlage mit der Abbildung auf der Verpackung sowie in der Betriebsanleitung;
• Nicht zeitgemäße technische Wartung der Lüftungsanlage durch den Nutzer;
• bei vom Nutzer zugefügten äußerlichen Beschädigungen des Anlagengehäuses und der inneren Einheiten (außer äußeren
Änderungen an der Anlage, welche für die Montage notwendig sind);
• Änderungen in der Konstruktion der Lüftungsanlage oder technische Änderungen an der Lüftungsanlage;
• Ersetzung und Benutzung von Einheiten, Teilen solcher Lüftungsanlage, die nicht durch den Hersteller vorgesehen sind;
• nicht zweckmäßige Benutzung der Lüftungsanlage;
• Verletzung durch den Nutzer der Montagevorschriften der Lüftungsanlage;
• Verletzung durch den Nutzer der Vorschriften der Steuerung der Lüftungsanlage;
• Anschluss der Lüftungsanlage ans Stromnetz mit der anderen Spannung, als in der Betriebsanleitung angegeben ist;
• Ausfall der Lüftungsanlage infolge Spannungssprüngen im Stromnetz;
• Durchführung vom Nutzer einer selbständigen Reparatur der Lüftungsanlage;
• Reparaturen der Lüftungsanlage durch Personen, die nicht vom Hersteller autorisiert sind;
• Ablauf der Garantiefrist der Lüftungsanlage;
• Verletzung durch den Nutzer geltenden Vorschriften für die Beförderung der Lüftungsanlage;
• Verletzung durch den Nutzer der Vorschriften über die Lagerung der Lüftungsanlagt;
• rechtswidrige Handlungen von Drittpersonen in Bezug auf die Anlage;
• Ausfall der Lüftungsanlage infolge der Höheren Gewalt (Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Kriege, militärische Handlungen
jeder Art, Blockade);
• Fehlen der Plomben, wenn solche durch die Betriebsanleitung vorgesehen sind;
• Nichtvorlage der Betriebsanleitung mit dem Verkaufsvermerk und dem Verkaufsdatum
• Fehlen des Kaufbeleges mit dem ausgewiesenem des Verkaufsdatum welcher den Kauf bestätigt.
DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE KÖNNEN NUR DANN GELTEND GEMACHT
WERDEN, WENN DIE ANLAGE, EIN KAUFBELEG UND DIE BETRIEBSANLEITUNG, IN DER
DAS VERKAUFSDATUM NOTIERT IST, VORLIEGT.
ERFÜLLEN SIE DIE VORLIEGENDEN BETRIEBSANFORDERUNGEN UM EIN
ORDNUNGSGEMÄSSES FUNKTIONIEREN UND EINE LANGE LEBENSDAUER DER
LÜFTUNGSANLAGE ZU SICHERN.