User manual

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GARANTIE
Auf Ihr Gerät bieten wir 60 Monate Gewährleistung
und die handelsübliche Garantie,
gerechnet ab Ausstellungsdatum der Rechnung bzw. des Lie
ferscheines. Innerhalb dieser
Garantiezeit werden bei Vorlage der Rechnung bzw. des Lieferscheines alle auftretenden
Herstellungs-
und/oder Materialfehler kostenlos durch Instandsetzung und/oder Austausch
der defekten Teile, bzw. (nach unserer Wahl) durch
Umtausch in einen gleichwertigen,
einwandfreien Artikel reguliert. Voraussetzung für eine derartige Garantieleistung ist, dass
das Gerät sachgemäß behandelt und gepflegt wurde. Über unsere Garantieleistungen
hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die
Garantie schließt im berechtigten
Fall nur die Reparatur des Gerätes ein. Weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung für
eventuelle Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Keine Garantie kann
übernommen werden für Teile, die einer natürlichen Abnü
tzung unterliegen bzw. bei
Schäden, die auf Stoß, fehlerhafte Bedienung, Einwirkung von Feuchtigkeit oder durch
andere äußere Einwirkungen oder auch auf Eingriff Dritter zurückzuführen sind. Im
Garantiefall ist das Gerät mit Rechnung oder Lieferschein, bzw
. unter Angabe des Datums,
an dem Sie das Gerät erhalten haben, sowie unter genauer Beschreibung der Mängel und
gut verpackt - möglichst im Originalkarton -
direkt an die nachstehende Servicezentrale zu
senden:
Silva-Schneider Handelsges.m.b.H.
Gewerbeparkstraße 7
A-5081 Anif
GARANTIE:
Die Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusage des Herstellers (Generalimporteurs), für die es
weder inhaltliche noch formale
Mindestanforderungen gibt. Viele Garantien umfassen aber nur
einen Teil der Kosten, die bei Mängelbehebung entstehen, dafür gelten sie aber in der Regel für
alle Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten.
GEWÄHRLEISTUNG:
Die Gewährleistung is
t ausdrücklich im Gesetz festgelegt und betrifft nur Mängel, die zum Zeitpunkt
der Übergabe der Waren bestanden haben. Der Anspruch richtet sich immer gegen den
Vertragspartner (Händler), der die Behebung des Mangels kostenlos (für den Konsumenten)
durchführen beziehungsweise veranlassen muss.