Operation Manual

Fahrzeug Garantie
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Die Winora-Staiger GmbH gibt neben der gesetzlichen Gewährleistung und über diese
hinaus eine Garantie für die Fahrzeugrahmen. Die Garantie beträgt seit dem Modelljahr
2017 ab dem Datum des Verkaufs an den Erstkäufer
für Aluminiumrahmen: 5 Jahre
für Carbonrahmen: 5 Jahre
für vollgefederte Rahmen (Ausnahme Lager und Stoßdämpfer): 5 Jahre
Die Garantie gilt nur im Rahmen des Ersterwerbs des Fahrzeuges, der Kaufbeleg sowie
der vollständig ausgefüllte Fahrzeugpass und das Übergabeprotokoll ist bei Geltendma-
chung der Garantieansprüche vorzulegen.
Die Garantie deckt nur Schäden an dem Rahmen in Bezug auf Qualität, Haltbarkeit
und Freiheit von Defekten. Die Kosten des Transports des defekten Rahmens und des
Rücktransports, die Arbeitskosten für einen eventuellen Austausch des defekten Rah-
mens gegen einen neuen sowie Folgekosten, die durch einen defekten Rahmen entste-
hen, sind von der Garantie nicht gedeckt.
Ebenfalls ausgeschlossen sind alle Schäden, die durch mangelnde Pflege und War-
tung, übermäßigen Verschleiß, Unfälle, Überladung des Fahrzeuges, unsachgemäße
Montagehandlungen sowie durch Veränderung des Fahrzeuges durch An- und Umbau
von zusätzlichen Komponenten entstehen. Der Garantieanspruch gilt auch nicht im
Fall von nicht bestimmungsgemäß sportlichen Betätigungen mit dem Fahrzeug, wie
beispielsweise die Durchführung von für die Fahrzeugkategorie nicht bestimmungsge-
mäßen Sprüngen, sowie bei sämtlichen Überbeanspruchungen anderer Art, sowie für
die Fälle, in denen den Empfehlungen unserer Original-Betriebsanleitung oder unseres
Fachhändlers zuwider gehandelt wird. Alle Einzelheiten zum bestimmungsgemäßen
Umgang mit dem Rahmen entnehmen Sie bitte der Original-Betriebsanleitung.
Sofern Sie weitergehende Ansprüche aus Gewährleistung, wie beispielsweise Minde-
rung, Rücktrittsrecht oder Schadenersatz gegen den Fachhändler haben, werden diese
durch diese Garantie nicht beeinträchtigt. Die Ansprüche bestehen nebeneinander.
Sofern es aufgrund dieser Garantie zu einem Austausch des Rahmens kommt, ist die
Garantie erloschen und beginnt nicht wieder zu laufen.
Beim Kauf Ihres Fahrzeuges haben Sie einen Vertrag mit Ihrem Fachhändler geschlos-
sen. Bei Ansprüchen aus dieser Garantie und bei sonstigen Problemen, ist ausschließ-
lich der Fachhändler zu kontaktieren, bei dem Sie ihr Fahrzeug gekauft haben. Für
die reibungslose Abwicklung ist immer die Vorlage der vollständigen Kaufbelege und
Fahrzeugpapiere nötig. Der Fachhändler wird sich dann, wenn nötig, für eine weitere
Abwicklung mit uns in Verbindung setzen.