Operation Manual

Pedelec/S-Pedelec Entsorgung
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7 Entsorgung
7.1 Fahrzeug
Entsorgen Sie Ihr Fahrzeug nicht im Hausmüll. Geben Sie es bei einer Sammelstelle der
Gemeinde oder bei einem Wertstoffhof ab.
Als Alternative bieten sich auch Sammlungen an, die von Gemeinden und privaten Un-
ternehmen organisiert werden. Wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Gemeinde
oder Stadtverwaltung bzw. achten Sie auf Informationen in Ihrer Post.
7.2 Elektrische Elemente, Batterien und Akkus
Bei Pedelecs, S-Pedelecs, Fahrrädern mit elektrischer
Schaltung oder Dämpfungssystemen müssen vorab alle
Batterien und Akkus oder abnehmbare Bedienteile, die Bat-
terien und Akkus enthalten, entfernt werden. D.h. die Akkus
des Antriebssystems, Displays mit fest verbautem Akku,
in oder an dem Rahmen verbaute Akkus für Schalt- oder
Dämpfungssysteme, usw. Bei abnehmbaren Displays mit
fest verbautem Akku, Displays die noch eine aktive Anzeige nach dem Abziehen von
dem Halter bieten und kein erkennbares Batteriefach auf der Rückseite besitzen, ist das
Entsorgen des ganzen Displays vorgesehen. Es ist nur gestattet ein von außen zugäng-
liches Batteriefach (in der Regel eine Knopfzelle) zu öffnen. Das Displaygehäuse darf
nicht geöffnet werden, um einen fest verbauten Akku zu entfernen.
Fest verbaute Display-Akkus sind in der Regel Lithium-Ionen-Akkus und damit Sonder-
müll. Sie dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen bei einer Sammel-
stelle der Gemeinde oder einem Wertstoffhof abgegeben werden.
Dies gilt auch für ausgetauschte Akkus, die aufgrund ihres Verschleißes oder eines
Defektes nicht weiter eingesetzt werden können. Bitte beachten Sie hierzu auch die
Hinweise aus dem Kapitel „Sicherheitshinweise / Sicherheitshinweise Akku“ in der er-
gänzenden Gebrauchsanleitung Pedelec, S-Pedelec.
Handelsübliche Batterien – sogenannte Gerätebatterien – können nicht nur bei einer
Sammelstelle der Gemeinde oder einem Wertstoffhof abgegeben werden, sondern
auch in Batteriesammelboxen geworfen werden, welche in diversen Geschäften aufge-
stellt sind.
Nach der Entnahme der Batterie(n) bzw. Akku(s) wird der verbleibende Rest des Fahr-
zeuges als Elektroaltgerät bezeichnet und muss dann separat einer Wiederverwertung
zugeführt werden.
Auch hier kann Ihnen Ihr Fachhändler, aber auch die Sammelstelle der Gemeinde oder
ein Wertstoffhof weiterhelfen.