Operation Manual

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KinderradRestgefahren
3 Restgefahren
Der Gebrauch des Kinderrades ist trotz Einhaltung aller Sicherheits- und Warnhinweise
mit beispielsweise folgenden, unvorhersehbaren Restgefahren verbunden:
Ablenkung von dem Straßenverkehr durch kindliche Neugier
Fehleinschätzungen des Kindes beispielsweise hinsichtlich Bodenhaftung, Ge-
schwindigkeit, eigenen Fahrfähigkeiten
Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer
Unvorhersehbare Beschaffenheit der Fahrbahn, z.B. bei Glätte durch Blitzeis
Unvorhersehbare Materialfehler oder Materialermüdung können zum Bruch oder
Funktionsausfall von Komponenten führen.
4 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der Hersteller oder Händler übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch nicht be-
stimmungsgemäßen oder falschen Gebrauch entstanden sind.
Die Gewährleistung erlischt bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch des Kinderrades
(siehe Gebrauchsanleitung Fahrzeug, Kapitel „Garantie“).
Das Kinderrad ist für den Gebrauch von einer Person bestimmt, auf deren Körpergröße
die korrekte Sitzposition eingestellt wurde (siehe Gebrauchsanleitung Fahrzeug, Kapitel
„Grundlagen / Sitzposition“). Die Mitnahme von weiteren Personen, z.B. auf dem Ge-
päckträger, ist nicht gestattet.
Das maximal zulässige Gesamtgewicht ist ggf. auf dem Rahmen des Kinderrades und
in dem von dem Fachhändler ausgehändigten Datenblatt vermerkt und darf nicht über-
schritten werden.
Kinderräder, die nicht für die Verwendung im Straßenverkehr ausgestattet sind, sind
ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Für die Verwendung im Straßenver-
kehr muss das Kinderrad mit der notwendigen Ausstattung, die den landesspezifischen
und regionalen Vorschriften entspricht, versehen sein oder ggf. nachgerüstet werden.
Das Kinderrad ist nicht für den Gebrauch mit überdurchschnittlicher Belastung
be-
stimmt, z.B. gilt der Gebrauch bei Renn- und Wettkampfveranstaltungen als nicht
be-
stimmungsgemäß (siehe Gebrauchsanleitung Fahrzeug, Kapitel „Garantie“).
Das Kinderrad ist nicht für den Gebrauch eines Kindersitzes bestimmt.
Für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Kinderrades muss die Person, die das
Kinderrad verwendet, die landesspezifischen und regionalen Vorschriften kennen, ver-
standen haben und anwenden.
Für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Kinderrades muss das Kinderrad den
landesspezifischen und regionalen Vorschriften entsprechen (siehe Gebrauchsanleitung
Fahrzeug, Kapitel „Sicherheit / Hinweise zum Straßenverkehr“).