Operation Manual

Anhängelast
Gilt für Indien
Die zulässige Anhängelast darf auf keinen Fall überschritten werden.
Motor Getriebe
Zulässige Anhängelast, gebremst (kg)
Zulässige Anhängelast, ungebremst (kg)
Steigungen bis 12 % Steigungen bis 8 %
a)
1,4 l/110 kW TSI MG 1500 1800 620
1,8 l/132 kW TSI DSG 1600 1800 660
2,0 l/105 kW TDI CR
MG 1600 1800 660
DSG 1600 1800 670
a)
Gilt nur für einige Länder.
ACHTUNG
Die maximal zulässige Achs- und Stützlast sowie das zulässige Gewicht des
Anhängers nicht überschreiten - es besteht Unfallgefahr!
Anhängerbetrieb
Fahrgeschwindigkeit
Sicherheitshalber mit dem Anhänger nicht schneller als 80 km/h fahren.
Sofort die Geschwindigkeit reduzieren, sobald auch nur die geringste Pendel-
bewegung des Anhängers spürbar ist. Niemals versuchen, ein pendelndes Ge-
spann durch Beschleunigen „strecken“ zu wollen.
Bremsen
Rechtzeitig bremsen! Bei einem Anhänger mit Auflaufbremse zuerst sanft und
dann zügig bremsen. So werden Bremsstöße durch blockierende Anhängerr-
äder vermieden.
Vor Gefällstrecken rechtzeitig herunterschalten, um den Motor zusätzlich als
Bremse zu nutzen.
ACHTUNG
Mit dem Anhänger immer besonders vorsichtig fahren.
VORSICHT
Bei häufigem Anhängerbetrieb ist das Fahrzeug auch zwischen den Service-
Terminen prüfen zu lassen.
Diebstahlwarnanlage
Bei verriegeltem Fahrzeug löst der Alarm aus, wenn die elektrische Verbin-
dung zum Anhänger unterbrochen wird.
Die Diebstahlwarnanlage immer deaktivieren, bevor ein Anhänger an- oder ab-
gekuppelt wird » Seite 59.
Bedingungen für die Einbindung eines Anhängers in die Diebstahlwarnanla-
ge.
Das Fahrzeug ist werkseitig mit einer Diebstahlwarnanlage und einer An-
hängevorrichtung ausgestattet.
Der Anhänger ist über die Anhängersteckdose mit dem Zugfahrzeug elekt-
risch verbunden.
Die elektrische Anlage des Fahrzeugs und des Anhängers ist funktionsfä-
hig.
Das Fahrzeug ist verriegelt und die Diebstahlwarnanlage ist aktiv.
VORSICHT
Anhänger mit LED-Rückleuchten können aus technischen Gründen nicht in die
Diebstahlwarnanlage eingebunden werden.
184
Fahren