Various instructions
Informationen zur Entsorgung
FÜR DEUTSCHLAND GELTENDE
Die folgenden Informationen zur Entsorgung ersetzen die Bestimmungen im 
User Manual Benutzerinformationen mit Wirkung ab dem 01.01.2022
• Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf 
Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom unsortierten 
Siedlungsabfall gesammelt und zurückgenommen werden. Es darf somit nicht in den 
Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen 
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren 
Rücknahmepflichten in Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden 
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom 
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen, die 
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst dafür 
verantwortlich, personenbezogene Daten auf dem Altgerät zu löschen.
• Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem Symbol gekennzeichnet 
sind. Entsorgen Sie solche Materialien, insbesondere Verpackungen, nicht im 
Hausmüll, sondern über die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die 
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und elektronische 
Geräte.
• Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese 
gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des 
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue 
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das 
gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die 
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt 
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner 
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in 
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an 
den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart 
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin 
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von 
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für Elektro- und 
Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und Versandflächen für Lebensmittel beinhalten, die den oben 
genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von Elektro- und 
Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore und 
Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und Geräte 
beschränkt, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für alle 
übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in 
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für kleine 
Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte, ohne ein neues Gerät zu erwerben.
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