User manual

Gemäß Art. 26 des G.v.D. Nr. 49 vom 14. März 2014
Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (WEEE)
Das Symbol der durchkreuzten Mülltonne auf dem Gerät oder auf
seiner Verpackung gibt an, dass das Produkt am Ende seiner
Lebensdauer getrennt von anderen Abfällen zu sammeln ist.
Der Benutzer muss daher das Gerät am Ende seiner Lebensdauer
den betreffenden kommunalen Abfallentsorgungsanlagen für
Elektro- und Elektronikschrott zugeführt werden.
Als Alternative zur autonomen Verwaltung kann das zu entsorgende
Altgerät beim Kauf eines gleichwertigen neuen Geräts dem Händler
übergeben werden. In Geschäften für Elektronikprodukte mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m
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können außerdem zu
entsorgende Elektronikprodukte unter 25 cm abgegeben werden,
ohne dass eine Kaufpflicht besteht.
Die richtige getrennte Sammlung zur nachfolgenden Weiterleitung
des verschrotteten Gerätes zum Recycling, zur Aufbereitung und zur
umweltfreundlichen Entsorgung trägt dazu bei, mögliche negative
Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu vermeiden und
erleichtert die Wiederverwendung und/oder das Recycling der
Materialien, aus denen die Abzugshaube besteht.
Behandlung von Elektro- und
Elektronikaltgeräten
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