Technical document

3. Umfang der Garantie:
Unbeschadet der Rechte des Käufers gegen den Verkäufer übernimmt Smeg während der Garantiezeit
die unentgeltliche Beseitigung von Funktionsmängeln, soweit sie nachweislich auf Fabrikations- oder
Materialfehler beruhen, und zwar nach Wahl von Smeg durch unentgeltlichen Austausch oder
Instandsetzung der defekten Teile oder unentgeltlicher Austauschlieferung des ganzen Gerätes.
Ausgetauschte Teile oder Geräte werden Eigentum von Smeg. Die Reparatur der Geräte erfolgt in der
Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise kann sie jedoch auch in den Räumen der
Kundendienstwerksatt durchgeführt werden. Der Kunde hat dem Kundendienst den freien Zugriff zu
dem defekten Gerät zu ermöglichen. Eventuelle Kosten, die dadurch entstehen, dass ein freier Zugriff
zu dem defekten Gerät nicht möglich ist, gehen zu Lasten des Kunden. Die Transportgefahr, die in
Garantiefällen durch An- und Rücklieferung des Erzeugnisses entsteht, trägt der Käufer. Bei unnötiger
oder unberechtigter Beanspruchung des Kundendienstes werden die Kosten berechnet.
Weitergehende Ansprüche und Rechte werden vom Käufer nicht erworben. Schadensersatzansprüche
– auch hinsichtlich Folgeschäden – sind, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen, ausgeschlossen. Bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist die Haftung nur dann ausgeschlossen, wenn der
Schaden nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Smeg oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibet unberührt.
4. Einschränkung der Garantie:
Von der Garantie sind ausgeschlossen Mängel, die zurückzuführen sind auf fehlerhafte Aufstellung oder
Installation, unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, mechanische Beschädigung,
Transportschäden, Reparaturen oder Änderungen, die nicht von autorisierten qualifizierten Dritten
vorgenommen wurden, Verwendung der Geräte im gewerblichen Bereich, Überlastung (Einsatz
außerhalb Deutschlands), natürlicher Verschleiss, und sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler
zurückzuführen sind.
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