User manual

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GÜLTIG FÜR DEN DEUTSCHEN MARKT
Die folgenden Informationen zur Entsorgung ersetzen die Bestimmungen im
Bedienungshandbuch mit Wirkung ab dem 01.01.2022
• Ihre Pflichten als Endnutzer
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Vor der Entsorgung des Altgeräts müssen alle nicht eingebauten Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden. Das gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten vom
Altgerät zu entfernen.
• Hinweise zum Recycling
• Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese gewerblich an
Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe
oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine
Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
Die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft, kann
aber auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer kostenlos. Die
vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und
Versandflächen für Lebensmittel beinhalten, die den oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die
unentgeltliche Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger (z.B.
Kühlschrank), Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100
cm² enthalten, und Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als
50 cm beträgt. Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch
für kleine Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte, ohne ein neues Gerät zu erwerben.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf
Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt und zurückgenommen werden. Es darf somit nicht mit
dem Hausmüll entsorgt werden. Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren
Rücknahmepflichten in Deutschland) abgegeben werden.
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien, insbesondere Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern
über die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und elektronische Geräte.
Informationen zur Entsorgung