Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 27.09.2014 überarbeitet am: 15.09.2014Version: 4
Handelsname: SONAX Xtreme BrilliantShine Detailer
(Fortsetzung von Seite 3)
39.0
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Es liegen keine toxikologischen Befunde zu diesem Gemisch vor.
Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Primäre Reizwirkung:
an der Haut:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt (Konventionelle Methode).
am Auge:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt (Konventionelle Methode).
Sensibilisierung:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt (Konventionelle Methode).
Toxizität bei wiederholter Aufnahme
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt (Konventionelle Methode).
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Bei keinem der Inhaltsstoffe ist eine krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende
Wirkung bekannt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Es liegen keine ökotoxikologischen Daten zu diesem Gemisch vor.
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Abfälle müssen unter Beachtung der örtlichen, behördlichen Vorschriften beseitigt werden
Abfallschlüsselnummer:
nach Ö-Norm S2100:
91101
Europäisches Abfallverzeichnis
1) Entsorgung / Produkt
2) Entsorgung / Ungereinigte Verpackungen
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA
entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR
entfällt
IMDG, IATA
entfällt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR, ADN, IMDG, IATA
Klasse
entfällt
(Fortsetzung auf Seite 5)
DE