Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 17.12.2019 überarbeitet am: 13.12.2019Version: 6.00
Handelsname: SONAX AntiFrost&KlarSicht "Gebrauchsfertig bis -20°C"
(Fortsetzung von Seite 6)
49.3.6
Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität Es liegen keine ökotoxikologischen Daten zu diesem Gemisch vor.
Aquatische Toxizität:
CAS: 64-17-5 Ethanol
LC50 / 48h 8.140 mg/l (Leuciscus idus)
LC50 / 24h >100 mg/l (Daphnia magna)
EC5 / 16h 6.500 mg/l (Pseudomonas putida)
EC50 / 48h 9.268 mg/l (Daphnia magna)
CAS: 107-21-1 Ethandiol
LC50 / 96h 72.860 mg/l (Pimephales promelas)
EC20 / 0.5 h >1.995 mg/l (Belebtschlamm)
EC50 / 48h >100 mg/l (Daphnia magna)
EC50 / 96 h 6.500-13.000 mg/l (Pseudokirchneriella subcapitata)
NOEC / 7 d 8.590 mg/l (Ceriodaphnia Dubia) (EPA 600/4-89/001)
15.380 mg/l (Pimephales promelas) (EPA 600/4-89/001)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Die im Produkt enthaltenen oberflächenaktiven Substanzen erfüllen die Anforderungen der EU-Detergenzien
Richtlinie (EC/648/2004) an die biologische Endabbaubarkeit von Tensiden in Wasch-und Reinigungsmitteln.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
CAS: 107-21-1 Ethandiol
log POW 1,36 log POW
12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung: Abfälle müssen unter Beachtung der örtlichen, behördlichen Vorschriften beseitigt werden.
Abfallschlüsselnummer:
nach Ö-Norm S2100:
59405
Europäisches Abfallverzeichnis
20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
Ungereinigte Verpackungen:
15 01 10*: Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind
Empfehlung:
Die Verpackung kann nach Reinigung wiederverwendet oder stofflich verwertet werden.
(Fortsetzung auf Seite 8)
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