Safety Data Sheet Article 24500254

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.01.2016 überarbeitet am: 30.04.2015Version: 1
Handelsname: SONAX Cabrioverdeck- & Textil-Imprägnierung
(Fortsetzung von Seite 2)
42.0
EG-Nummer: 920-901-0
Reg.nr.: 01-21194456810-40
Kohlenwasserstoffe, C11-C13, Isoalkane, <2% Aromaten
Xn R65
R66
Asp. Tox. 1, H304
3 - <5%
CAS: 75-28-5
EINECS: 200-857-2
Isobutan
F+ R12
Flam. Gas 1, H220; Press. Gas C, H280
1 - <3%
Zusätzliche Hinweise:
Jeder Eintrag in der Spalte EG-Nr., der mit der Nummer "9" beginnt, ist - bis zur Veröffentlichung der offiziellen
Registriernummer - eine von der ECHA angegebene provisorische Nummer für den Stoff. Siehe auch in
Abschnitt 15 die zusätzliche Information zur CAS-Nummer des Stoffes.
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen.
Verschmutzte Kleidung entfernen.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen.
Bei Reizung der Atemwege, Schwindelgefühlen, Übelkeit oder Bewusstlosigkeit sofort ärztliche Hilfe
herbeiziehen.
Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
Betroffene Hautpartien mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel waschen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kopfschmerz
Schwindel
Übelkeit
Müdigkeit
Röte, Austrocknen und Rissbildung der Haut
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung gemäß Beurteilung des Zustands des Patienten durch den Arzt. Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum
Kohlendioxid
Löschpulver
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
DE
(Fortsetzung auf Seite 4)