Safety data sheet

Silirub+ S8000
Silirub+ S8000
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität:
Silirub+ S8000
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Einstufung des Gemisches beruht auf den relevanten Bestandteilen des Gemisches
Konklusion
Keine Angaben zur Ökotoxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit:
Keine experimentellen Daten der Komponente(n) vorhanden
12.3 Bioakkumulationspotenzial:
Log Kow
Methode Bemerkung Wert Temperatu
r
Wertbestimmung
Nicht anwendbar (Gemisch)
Aufgrund der verfügbaren Prüfergebnisse kann keine eindeutige Schlussfolgerung gezogen werden
12.4 Mobilität im Boden:
Keine (experimentellen) Daten zur Mobilität der Komponenten des Gemisches vorhanden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Aufgrund von zu wenig Informationen kann keine Aussage darüber gemacht werden, ob die Komponente(n) die Kriterien für PBT und vPvB gemäß
Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllt bzw. erfüllen.
12.6 Andere schädliche Wirkungen:
Silirub+ S8000
Treibhauspotenzial (GWP)
Keine der bekannten Komponenten ist aufgenommen in der Liste der Stoffe, die zum Treibhauseffekt beitragen können (Verordnung (EG) Nr. 842/2006)
Ozonabbaupotential (ODP)
Nicht als gefährlich für die Ozonschicht eingestuft (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und 1005/2009)
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien
aufgenommen in der Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihrem identifizierten Verwendungen entsprechen.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung:
13.1.1 Abfallvorschriften
Abfallcode (Richtlinie 2008/98/EG, Entscheidung 2000/0532/EG).
08 04 10 (Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen). Abhängig von dem Industriezweig und dem
Produktionsprozess können auch andere EURAL-Kodes anwendbar sein. Kann als nicht gefährlicher Abfall betrachtet werden nach Richtlinie 2008/98/EG.
13.1.2 Entsorgungshinweise
Abfall entsorgen unter Beachtung der örtlichen und/oder nationalen Vorschriften. Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten. An genehmigte
Sondermüllsammelstelle abgeben.
13.1.3 Verpackung
Abfallcode Behälter (Richtlinie 2008/98/EG).
15 01 02 (Verpackungen aus Kunststoff).
13.1.4 Entsorgung verschmutzter Gebinde:
Behälter vollständig entleeren
Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen
Empfohlene Reinigung: Reinigung durch Wiederverwerter oder Fachbetrieb
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Straße (ADR)
14.1 UN-Nummer:
Beförderung
Nicht unterlegen
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
14.3 Transportgefahrenklassen:
Überarbeitungsgrund: CLP Datum der Erstellung: 2006-03-13
Datum der Überarbeitung: 2012-07-01
Überarbeitungsnummer: 0400 Produktnummer: 43197 6 / 8