Operation Manual

7
1 Soundcraft ist ein Handelsunternehmen von Harman International Industries Ltd.
Als Endverbraucher wird die Person bezeichnet, die das Equipment erstnach regulär in
Betrieb nimmt.
Als Händler wird jede Person außer Soundcraft bezeichnet, von welcher der Endverbraucher
das Equipment erwirbt, vorausgesetzt, diese Person ist zu dieser Leistung von Soundcraft
selbst oder einem bevollmächtigten Vertriebspartner autorisiert.
Mit Equipment werden die Gerätschaften bezeichnet, die sich im Lieferumfang, für den
dieses Handbuch gilt, befinden.
2 Wenn innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Liefertermin des Equipments an
den Endverbraucher Schäden aufgrund fehlerhafter Materialien und/oder der Verarbeitung
in solch einem Maße auftreten, dass die Wirkungsweise und/oder der Gebrauch des
Equipments dadurch erheblich beeinträchtigt wird, soll das Equipment oder die defekten
Teile an den Händler oder an Soundcraft zurückgeschickt werden. In Abhängigkeit der
nachstehenden Bedingungen repariert oder ersetzt der Händler oder Soundcraft die
defekten Komponenten nach eigenem Ermessen. Alle Komponenten, die ausgewechselt
werden, gehen in das Eigentum von Soundcraft über.
3 Die Garantieleistungen treten nur dann in Kraft, wenn:
a) das Equipment ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den Gebrauchsbedingungen
im Soundcraft-Handbuch installiert wurde; und
b) der Endverbraucher Soundcraft oder den Händler unverzüglich nach Auftreten des
Schadens davon unterrichtet hat; und
c) keine Personen außer den von Soundcraft oder dem Händler autorisierten Vertretern in
irgendeiner Form Teile ausgewechselt oder Wartungsdienste bzw. Reparaturen am Equip-
ment ausgeführt haben; und
d) der Endverbraucher das Equipment ausschließlich zu den von Soundcraft vorgesehenen
Zwecken verwendet, mit einer den Spezifikationen von Soundcraft entsprechenden
Spannung betreibt und alle weiteren Empfehlungen von Soundcraft genauestens befolgt.
4 Schäden, die aufgrund der folgenden Umstände auftreten, obliegen nicht der gewährten
Garantie: fehlerhafte oder nachlässige Bedienung; chemische, elektro-chemische oder
elektrische Einflüsse; Unfallschäden; höhere Gewalt; Fahr- oder Nachlässigkeit; mangelhafte
Spannungs-versorgung; Schäden durch Klimaanlagen oder Luftbefeuchter.
5. Die Garantieleistungen sind vom Endverbraucher nicht auf Dritte übertragbar.
6. Endverbraucher, die als Käufer auftreten, müssen beachten, dass die hier eingeräumten
Rechte von Forderungen, die ihnen gegenüber dem Verkäufer des Equipments entstehen,
unabhängig sind und diese Forderungen nicht berühren.