Operation Manual

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4 Hinweise zum Fahrradfahren in
Stadt und Land
4.1 Sicher durch den Straßenverkehr
Sehen Sie das Fahrrad nicht nur als Sportgerät (a), sondern auch als um-
weltfreundliches Verkehrsmittel. Viele Städte und Gemeinden engagieren
sich für Radfahrer, bauen Radwege und öffnen Einbahnstraßen in der Ge-
genrichtung speziell für Radler. Sie sollten sich auf dem Fahrrad immer ver-
gegenwärtigen, dass Sie zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern gehö-
ren. Auf dem Fahrrad gibt es keinen Airbag, Gurte oder Knautschzone. Eine
Kollision kann verheerende Folgen für Ihre Gesundheit haben. Fahren Sie
deshalb mit größtmöglicher Umsicht und versuchen Sie, Gefahren bereits
im Vorfeld zu erkennen.
Diese Bedienungsanleitung kann Ihnen weder das Fahrradfah-
ren beibringen, noch Ihnen alle Verhaltensmaßregeln im Verkehr
näherbringen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte
an die Verkehrswacht, den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-
Club oder ähnliche Organisationen.
Tipps, um sicher durch den Straßenverkehr zu kommen:
a) Achten Sie darauf, dass sich Ihr Fahrrad stets in einem verkehrssicheren
Zustand befindet.
b) Machen Sie sich mit den Verkehrsregeln des Landes vertraut, in dem Sie
unterwegs sind.
c) Fahren Sie rücksichtsvoll. Gefährden oder provozieren Sie andere Ver-
kehrsteilnehmer nicht.
d) Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen ist z.B. in Deutschland das Rad-
fahren verboten – Lebensgefahr!
e) Aus Sicherheitsgründen darf im Straßenverkehr keine Musik mit Kopfhö-
rern empfangen werden. Ebenso ist die Benutzung eines Mobiltelefons
untersagt.
f) Halten Sie ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Kraftfahrzeugen,
diese haben in der Regel einen deutlich kürzeren Bremsweg.
g) Fahren Sie bei Nässe besonders vorsichtig. Bei rutschiger Straße ver-
längert sich der Bremsweg. Bei ca. 18 km/h werden etwa 5 Meter pro
Sekunde zurückgelegt, bei Nässe ist der Bremsweg doppelt bis dreimal
so lang, wie im Trockenen. Stellen Sie Ihre Fahrweise auf die veränderten
Bedingungen ein. Fahren Sie langsamer und bremsen Sie frühzeitig.
h) Schalten Sie die Beleuchtung bei ungünstigen Sichtverhältnissen, wie
Nebel, Regen, Dämmerung und Dunkelheit ein. Helle, auffallende Klei-
dung erhöht die Erkennbarkeit bei schlechter Sicht. Tragen Sie bei der
Fahrt enge Beinkleider oder benutzen Sie Bänder bzw. Hosenklammern.
Tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Fahrradhelm und eine
Schutzbrille (b).
a
b
Über diese Lichtquellen hinaus müssen an jedem Fahrrad folgende Reflek-
toren fest montiert sein:
· Vorne ein möglichst großflächiger weißer Strahler, der mit dem Schein-
werfer kombiniert sein kann (a).
· Hinten mindestens zwei rote Rückstrahler, davon ein Großflächenrück-
strahler mit Z-Markierung (b). Die Rückleuchte darf mit einem der Strah-
ler kombiniert sein.
· Je zwei seitliche gelbe Reflektoren pro Laufrad, die gesichert angebracht
sein müssen. Wahlweise dürfen auch weiße reflektierende Ringe über
den gesamten Laufradumfang in den Speichen, an den Seitenwänden
der Bereifung oder an den Felgen verwendet werden.
· Je zwei gelbe Pedalstrahler pro Pedal, die nach vorne und hinten gerich-
tet sind.
Ergänzend dürfen Sie eine Stand- bzw. Akku-/Batteriebeleuchtung (c) mon-
tieren. Sie muss ebenfalls die Prüfzeichen haben. Die alleinige Verwendung
von Akku-/Batterieleuchten ist nicht zulässig.
3.3 Sonderregelung für leichte Fahrräder
Bei Rennrädern unter 11 kg dürfen Akku-/Batteriebeleuchtung auch ohne
Dynamobeleuchtungsanlage benutzt werden.
Die Beleuchtungsanlage muss bei diesen Sporträdern nur bei Dunkelheit
fest am Fahrrad angebracht sein. Jedoch muss sie auch bei Trainingsfahr-
ten bei Tage immer mitgeführt werden, z.B. im Rucksack. Batteriebeleuch-
tungen für vorne und hinten können auch einzeln einzuschalten sein, ihre
Nennspannung darf unter den sonst vorgeschriebenen sechs Volt liegen.
Keine Ausnahme gibt es bei den Strahlern: Alle oben aufgelisteten Reflekto-
ren (d) müssen am Fahrrad fix angebracht sein.
3.4 Neuregelung der Fahrrad-Sicherheits-
vorschriften in der BRD
Der § 67 der StVZO wird in absehbarer Zeit geändert. Verfolgen Sie die Ta-
gespresse oder fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler, ab wann die neuen
Bestimmungen gültig werden.
Nach den neuen Regeln werden Lichtanlagen mit 12 Volt Spannung generell
erlaubt sein. Weitere Änderungen betreffen z.B. den Anhänger betrieb.
a
b
c
d