Safety data sheet

Klebestick
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer:
Druckdatum: 27.10.2015 Seite 2 von 8
STEINEL GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Allgemeine Hinweise
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Gegebenenfalls Sauerstoffbeatmung. Bei
Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Nach Einatmen
Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt betroffene Hautpartie rasch mit Wasser kühlen . Erstarrtes
Produkt nicht von der Haut abziehen. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen , dann sofort
Augenarzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. In allen Zweifelsfällen
oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
siehe Kapitel 2 und 11.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum
Löschpulver
Kohlendioxid (CO2)
Sand
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid. Stickoxide (NOx), Aldehyde, Ketone,
Kohlenwasserstoffe, Säure
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Erstarren lassen. Mechanisch aufnehmen.
In geeigneten, geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen.
Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 11.09.2015 D - DE