Information

II. Preise und Zahlungen
1.
Sofern nichts Abweichendes mit uns schriftlich vereinbart worden ist, so gelten unsere
Preise ab Werk exklusive Verpackung und Transport, zuzüglich Mehrwertsteuer in der
jeweils gültigen Höhe.
2.
Maßgeblich sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Preise.
3.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene
Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer
Vereinbarung zulässig.
4.
Solange und soweit nichts Abweichendes mit unseren Kunden vereinbart worden ist,
sind unsere Rechnungen umgehend nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 7
Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Solange und soweit Vorauskasse vereinbart
ist, sind wir berechtigt, die Lieferung der bestellten Ware ganz oder teilweise bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zurückzubehalten. Verzugszinsen werden in
Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des
Verzuges des Käufers werden mtliche zu diesem Zeitpunkt bestehenden
Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber sofort zur Zahlung fällig.
5.
Zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung haben wir sämtliche uns zustehenden
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kunden an die BNB Paribas Factor GmbH,
Willstätterstraße 15, 40549 Düsseldorf, abgetreten. Zahlungen können daher nur mit
schuldbefreiender Wirkung an die BNP Paribas Factor GmbH geleistet werden. Die
entsprechende Bankverbindung ist unseren jeweiligen Rechnungen zu entnehmen.
IV. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als
ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und die Zurückbehaltung
wegen anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend gemacht wird.
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen, welche aus dem gleichen Vertragsverhältnis
herrühren, zulässig.