Information

5.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers
freizugeben, soweit ihr Wert nicht nur vorübergehend die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20 % übersteigt.
6.
Der Kunde ist verpflichtet, uns von der Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder
einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte unverzüglich zu informieren. Stellt
unser Kunde die Zahlungen ein ehe die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
vollständig bezahlt sind, so stehen uns insbesondere, jedoch nicht ausschließlich die in
§§ 47, 48 InsO aufgeführten Rechte auf Aussonderung und auf die Gegenleistung zu.
7.
Auch ohne einen durch uns erklärten Rücktritt vom Vertrag sind wir berechtigt, die
Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
VII. Gewährleistung, Mängelrüge und Rückgriff / Herstellerregress
1.
Gewährleistungsrechte unserer Kunden setzen voraus, dass diese der nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und geobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
sind. Die Rügefrist i. S. d. § 377 HGB beträgt 8 Tage. Maßgeblich ist der Zugang einer
schriftlichen Rüge bei uns (auch per Telefax).
2.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns
gelieferten Waren bei unseren Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, gilt die
gesetzliche Gewährleistungsfrist.
3.
Sollte trotz aller aufgewandter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der
bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware
vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge nach unserer Wahl entweder reparieren oder
ersatzweise nachliefern. In jedem Falle ist uns zur Nacherfüllung jedoch eine
angemessene Frist zu setzen. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung
ohne Einschränkung unberührt. Im Falle der Ausübung eines Gewährleistungsrechtes ist
uns die beanstandete Ware in der Original- oder in einer gleichwertigen Verpackung zur
Überprüfung zu übersenden.
4.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die
Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei, von unserem Kunden gesetzte,
angemessene Nachfristen zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen sind.