Information

5.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit. Bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem
Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von
unserem Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und die sich hieraus ergebenden Folgen keine
Gewährleistungsansprüche. Auch wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisung nicht
eingehalten wird, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt auch für den
Fall, dass Verbrauchsmaterialien verwendet worden sind, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen. In diesen Fällen bleibt es dem Kunden jedoch
unbenommen, nachzuweisen, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
6.
Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und
Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und
Leistungsangaben sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte anzusehen.
Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder
Kennzeichnungen der Ware.
7.
Ansprüche unseres Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte
Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Betriebes verbracht
worden ist.
8.
Rückgriffsansprüche unserer Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als unser Kunde
mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen, zwingenden Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
9.
Solange und soweit wir mit unseren Kunden vereinbart haben, ein gebrauchtes Produkt
zu liefern, so gewähren wir auch auf dieses Produkt eine Gewährleistung von zwei
Jahren.
10.
Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, mit Kunden Gewährleistungs-
vereinbarungen zu treffen, welche von den hier vorliegenden Gewährleistungs-
bedingungen abweichen.