General instructions for use of trailers

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Version 04/ 15
Betriebsanleitung Allgemein
(
Teil 1
)
Garantiebestimmungen / Gewährleistung
Betrieberlaubnis oder EG-Genehmigung und/
oder zur Stilllegung des Anhängers führen.
2. Innerhalb des Garantie-/
Gewährleistungszeitraumes mit STEMA
Reparaturen nicht abgestimmt und bestätigt sind
und/oder eigenmächtige Reparaturen in Auftrag
gegeben werden.
3. Wenn Ihr STEMA Anhänger von Personen genutzt,
gewartet und instand gesetzt wurde, welche nicht
autorisiert sind.
4. Wenn über den vorliegenden Sachverhalt nicht
wahrheitsgetreu berichtet wird.
Die Haftung des Herstellers für nur leichte Fahrläs-
sigkeit ist ausgeschlossen.
11.5 Sonstiges zur Garantiebestimmung
Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers
gegenüber seinem Vertragspartner werden von
dieser Garantie nicht berührt.
Unsere Garantie umfasst nicht den Ersatz sonstiger
Schäden z. B. Funktionsausfall bedingt durch
vergeblich aufgewandte Arbeitslöhne, entgangene
Nutzungsvorteile oder entgangenen Gewinn und der
gleichen mehr.
Verbindliche Erklärungen im Rahmen der
STEMA Garantieleistung gibt ausschließlich die
Firma STEMA Metalleichtbau GmbH ab.
Die Garantie- und Gewährleistung erfasst nicht die
Kosten für erforderliche Wartungsmaßnahmen.
11.6 Gewährleistung
Tritt die STEMA Metalleichtbau GmbH gegenüber
dem Verbraucher als Verufer auf, leistet sie
Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Im Falle der Gewährleistung gelten die gesetzlichen
Regelungen für Deutschland zum Zeitpunkt des
Übergangs der Ware an den Vertragspartner.
Die gesetzlichen Regelungen für die Produkthaftung
in Deutschland bleiben davon unberührt.
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