General instructions for use of trailers
Table Of Contents
- Betriebsanleitung Teil 1 - Allgemein
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Fahrzeugbeschreibung
- 2. Überblick über Zubehör
- 3. Auf den ersten Blick
- 3.1 Voraussetzung für die Zulassung des Anhängers
- 3.2 Zulassung des Anhängers in Deutschland
- 3.3 Zulassung des Anhängers im Ausland
- 3.4 Kfz-Dokumente und Typenschild des Anhängers
- 3.5 Hauptuntersuchung (HU)
- 3.6 Geschwindigkeitsbegrenzung
- 3.7 Was müssen Sie beim Fahren mit einem Anhänger beachten?
- 3.8 STEMA Fachhändler / Servicewerkstätten
- 3.9 Registrierung / Erfassung im Internet
- 4. Verwendung
- 5. Sicherheitshinweise für Anhängerbetrieb
- 6. Inbetriebnahme
- 7. Allgemeine Informationen
- 8. Pflege und Wartung
- 9. ABC der verwendeten Materialien
- 9.1 Veredelte Metalloberflächen durch galvanische Verzinkung bzw. Feuerverzinkung
- 9.2 Aluminium
- 9.3 Holz
- 9.4 Dichtungsfugen
- 9.5 Pulverbeschichtete / lackierte Oberflächen
- 9.6 PVC - beschichtetes Synthetikgewebe - Planenmaterial
- 9.7 Plywood
- 9.8 Kunststoffplatten in Sandwich - Aufbau für SySTEMA Box
- 9.9 Planenseile / Planenschnüre
- 9.10 Bedruckung und Beschriftung von Planen
- 10. Entsorgung
- 11. Garantiebestimmungen / Gewährleistung
- 12. Wartungsnachweis
- 13. EG-Konformitätserklärung
- 14. Notizen
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Version 04/ 15
Betriebsanleitung Allgemein
(
Teil 1
)
Garantiebestimmungen / Gewährleistung
Betrieberlaubnis oder EG-Genehmigung und/
oder zur Stilllegung des Anhängers führen.
2. Innerhalb des Garantie-/
Gewährleistungszeitraumes mit STEMA
Reparaturen nicht abgestimmt und bestätigt sind
und/oder eigenmächtige Reparaturen in Auftrag
gegeben werden.
3. Wenn Ihr STEMA Anhänger von Personen genutzt,
gewartet und instand gesetzt wurde, welche nicht
autorisiert sind.
4. Wenn über den vorliegenden Sachverhalt nicht
wahrheitsgetreu berichtet wird.
Die Haftung des Herstellers für nur leichte Fahrläs-
sigkeit ist ausgeschlossen.
11.5 Sonstiges zur Garantiebestimmung
Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers
gegenüber seinem Vertragspartner werden von
dieser Garantie nicht berührt.
Unsere Garantie umfasst nicht den Ersatz sonstiger
Schäden z. B. Funktionsausfall bedingt durch
vergeblich aufgewandte Arbeitslöhne, entgangene
Nutzungsvorteile oder entgangenen Gewinn und der
gleichen mehr.
Verbindliche Erklärungen im Rahmen der
STEMA Garantieleistung gibt ausschließlich die
Firma STEMA Metalleichtbau GmbH ab.
Die Garantie- und Gewährleistung erfasst nicht die
Kosten für erforderliche Wartungsmaßnahmen.
11.6 Gewährleistung
Tritt die STEMA Metalleichtbau GmbH gegenüber
dem Verbraucher als Verkäufer auf, leistet sie
Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Im Falle der Gewährleistung gelten die gesetzlichen
Regelungen für Deutschland zum Zeitpunkt des
Übergangs der Ware an den Vertragspartner.
Die gesetzlichen Regelungen für die Produkthaftung
in Deutschland bleiben davon unberührt.
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