General instructions for use of trailers

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Version 04/ 15
Betriebsanleitung Allgemein
(
Teil 1
)
Ausgenommen hiervon sind alle Anhänger, welche
als Leihanhänger gewerblich genutzt werden. Hier
muss eine jährliche Hauptuntersuchung erfolgen.
Im Ausland gelten besondere, landesspezifische
Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich darüber.
3.6 Geschwindigkeitsbegrenzung
Sie als Verkehrsteilnehmer müssen sich stets
selbst über die aktuelle gesetzliche Lage vor
Fahrten im In - und Ausland und diesbezügli-
cher Änderungen informieren.
In Deutschland darf generell die Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h für Gespanne (Pkw mit Anhänger)
außerhalb geschlossener Ortschaften und auf
Autobahnen nicht überschritten werden.
Eine Ausnahme in Deutschland ist möglich, wenn
ein Anhänger nach der 9. Ausnahmeverordnung
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zugelassen ist oder nachträglich zugelassen wurde.
Beachten Sie ausdrücklich die gesetzlichen Vorga-
ben dieser Ausnahmeverordnung, welche an das
Zugfahrzeug und den Anhänger zum Zeitpunkt Ihrer
Fahrt gestellt werden. Sie dürfen mit dem Anhänger
nur 10 0 k m /h auf dafür ausgewiesenen Kraft-
fahrstraßen und Autobahnen fahren. Auf anderen
Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf
somit keine 10 0 k m /h gefahren werden.
3.7 Was müssen Sie beim Fahren mit einem
Anhänger beachten?
Tipps für ein sicheres und angenehmes Fahren mit
einem Anhänger :
1. Durch einen Anhänger vergrößert sich der
Gesamtradstand des Fahrzeuges. Deshalb
ist es wichtig, beim Abbiegen einen größeren
Wendekreis einzurechnen, um z. B. nicht gegen
die Bordsteinkante zu fahren.
2. Vergessen Sie nicht, dass die Masse des
Anhängers einschließlich Ladung den Bremsweg
verlängert. Vergrößern Sie deshalb Ihren
Sicherheitsabstand (Bremsabstand).
3. Denken Sie daran, beim Rückwärtsfahren in die
entgegengesetzte Richtung zu lenken, in die der
Anhänger fahren soll. Beachten Sie immer die
Abmessungen Ihres Anhängers.
3.8 STEMA Fachhändler / Servicewerkstätten
Weitere Informationen bieten Ihnen STEMA
Fachhändler, Servicewerkstätten und unsere
Internetseite an:
www.stema.de (unter Service)
3.9 Registrierung / Erfassung im Internet
Zur Ihrer optimalen Betreuung können Sie sich auf
unserer Internetseite registrieren. Hier können Sie
online Ihre Garantiekarte ausfüllen und bearbeiten.
Halten Sie dazu bitte alle benötigten Angaben zu
Ihrem STEMA Anhänger bereit.
Sie bekommen nach Ausfüllen des Formulars
einen Code per E - Mail zugesandt. Mit diesem
Code können Sie jederzeit Ihre persönlichen Daten
einsehen und aktualisieren!
1.
ABE, nach dem 30.10.2012 werden diese in Deutschland durch
EG -Typgenehmigungn allgemein abgelöst.
2.
Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der
Straßenverkehrs-Ordnung. Stand: zuletzt geändert durch
Art. 1 V v. 11.11.2010 I 1624, welche mit Geltung der
Verordnung durch § 8 idF d. V.v. vom 11.11.2010 I 1624 über
den 31.12.2010 hinaus verlängert worden ist.
Änderungen durch Gesetzgeber vorbehalten.
Auf den ersten Blick
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